23.01.2014
Anspruchsvolle Aufgabe - OB beantwortet CDU-Anfrage wegen stärkerer Beteiligung als Folge einer Gesetzesänderung
Mühlacker. Eine Änderung des Baugesetzbuches sieht die stärkere Beteiligung von Jugendlichen bei Planungen vor. Wie setzt das die Stadtverwaltung Mühlacker um? Wäre hier ein Jugendgemeinderat hilfreich? Das wollte der Vorsitzende der CDU-Gemeinderatsfraktion, Stadtrat Günter Bächle, in einer Anfrage von der Stadtverwaltung wissen. Die Antwort verrät eher Unsicherheit über hilfreiche Instrumente.
Die Novelle 2013 zum Baugesetzbuch ergänze den Passus über frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren um den Zusatz „Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit“, heißt es in der Antwort von Oberbürgermeister Frank Schneider. Es handle sich hierbei nicht um eine inhaltliche Neuregelung, sondern letztlich um eine Klarstellung – Kinder und Jugendliche seien schon bisher Teil der Öffentlichkeit, dies solle durch den Zusatz nochmals verdeutlicht werden. Eine veränderte Rechtslage ergebe sich also nicht.
Derartige, vorrangig politisch motivierte Zusätze würden in Fachkreisen durchaus problematisch gesehen, weil sie die Lesbarkeit des Gesetzes verschlechtern, letztlich trotzdem unvollständig bleiben und ein gefühltes pauschales Ungleichgewicht zwischen den Belangen herstellen würden. Mit derselben Plausibilität ließe sich auch auf Migranten (Sprachschwierigkeiten), Behinderte (Pläne und Texte lesen und teilweise verstehen), Senioren (Mobilitätseinschränkungen), arbeitende Bevölkerung (Öffnungszeiten des Rathauses) und deren besondere Beteiligungsbedürfnisse abheben, ohne damit jemals eine vollständige Aufzählung zu erreichen. Faktisch werde also lediglich ohne Rechtswirkung der Gesetzestext aufgebläht, so der OB.
Ganz unabhängig von dieser Novelle des Baugesetzbuches seien aber Belange von Kindern und Jugendlichen mit ihrem vollen Gewicht in die Abwägung einzustellen und ihre Äußerungen zur Planung ernst zu nehmen. „Allerdings ist die Ansprache von Jugendlichen in Beteiligungsprozessen ein äußerst schwieriges Thema, wie auch die Bürgerinformationen zur Gartenschau deutlich gezeigt haben. Interesse besteht bestenfalls bei Themen, die eine konkrete Betroffenheit auslösen“, meint der Oberbürgermeister.
Soweit es sich um Projekte handelt, die Kinder und Jugendliche überdurchschnittlich stark betreffen (zum Beispiel Skateranlage und Jugendhaus), würden deshalb jenseits der üblichen Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung – Offenlage und allgemeine Bürgerinformationsveranstaltungen - von der Stadtverwaltung Beteiligungsformen gewählt, die eine Mitsprache der Jugendlichen erleichtern wie etwa Workshops.
Ein Jugendgemeinderat könne die Möglichkeit der Beteiligung für Kinder und Jugendliche nicht ersetzen. „Die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsformen sollen gerade jedem, und nicht nur Repräsentanten die Möglichkeit einräumen, zu berücksichtigende Belange zur Kenntnis zu bringen.“ Die Aufgabe wird nach Auffassung der Verwaltung also vorrangig darin bestehen, geeignete Formen der Beteiligung für alle interessierten Kinder und Jugendlichen zu finden. Allerdings sei diese Aufgabe äußerst anspruchsvoll. Ein Jugendgemeinderat könnte in dem Sinne unterstützend wirken, also durch Beschäftigung dieses Gremiums mit dem Thema eine Stellungnahme aus Sicht von Jugendlichen verbindlich angefordert werden könne. Dies sei jedoch weder zwingend noch ausreichend, so die Antwort des OB, die keine konkreten Vorschläge beinhaltet.