"Kanäle liegen höhenmäßig richtig"

10.11.2017

Neubaugebiet Pforzheimer Weg in Großglattbach – Stadt beantwortet Fragen der CDU-Ratsfraktion – Bürger äußerten sich bei Ortsbegehung der Fraktion

Mühlacker-Großglattbach. Bei der Ortsbegehung im Baugebiet Pforzheimer Weg in Großglattbach von Bürgern vorgebrachte Anliegen waren von der CDU-Gemeinderatsfraktion aufgegriffen worden. Inzwischen liegen die Antworten der Stadtverwaltung vor.

Scharfkantige Bordsteine an der Sankt-Markus-Straße: Der Einbau von scharfkantigen Hochbordsteinen aus Granitstein entspricht einem üblichen Einbauverfahren, schreibt Bürgermeister Winfried Abicht dem CDU-Fraktionsvorsitzenden Günter Bächle. Die Hochbordsteine würden nach Abschluss der Straßenbelagsarbeiten maschinell abgesägt beziehungsweise abgeschliffen und so auf die übliche Form eines Hochbordsteins gebracht. Die kritisierte scharfe Kante werde somit beseitigt und ein gleichmäßiger Verlauf der Abschrägung über alle Steine hinweg erreicht. Um mehrere Einsätze der hierfür spezialisierten Unternehmen und damit verbundene Mehrkosten zu vermeiden, würden die Arbeiten zusammengefasst und in einem Termin abgearbeitet. Laut Auskunft des bauüberwachenden Büros sollen die Arbeiten Ende November 2017 ausgeführt werden.

Abwasserkanäle im Baugebiet Pforzheimer Weg: Sind sie tief genug verlegt, wollten Bürger wissen. Dazu Abicht laut Pressemitteilung der CDU-Gemeinderatsfraktion: Für die Tiefenlage einer öffentlichen Kanalisation bestünden grundsätzlich nur die Forderungen auf Frostfreiheit und Verlegung unterhalb/tiefer als die Frischwasserleitungen und gegebenenfalls die Anschlussmöglichkeiten an weiterführende Abwassersammler. Aus wirtschaftlichen, technischen und wasserrechtlichen Gründen würden Kanalisationen daher inzwischen üblicherweise mit der im Pforzheimer Weg realisierten Höhenlage geplant und gebaut. Dies sei in Mühlacker zuletzt auch schon bei den Baugebieten Sommerberg und Obere Au in Lomersheim erfolgt. Selbst in einem topografisch günstigen Baugebiet müssten die Abwasserkanäle samt Hausanschlussleitungen für ein Freispiegelangebot des Untergeschosses auf mindestens 3,5 Meter Tiefe verlegt werden – im Vergleich zur kritisierten Höhenlage würde dies mindestens 50 Prozent mehr Aushub/Abfuhr/Grabenverfüllung und weitere damit verbundene Kosten bei der Erschließung führen. Diese Mehrkosten wären über den Erschließungsbeitrag auf die Eigentümer umzulegen. Grundstücksentwässerungen seien „rückstausicher“ zu planen, hierfür sehe die Norm in tieferliegenden Räumen grundsätzlich Hebeanlagen vor. „Die Hebeanlagen wären auch in diesen Fällen von den Bauherren ohnehin einzubauen“, so die Stadtverwaltung. „Es wurde also eine insgesamt auch für die privaten Bauherren ausgewogene und sehr wirtschaftliche Kanalplanung realisiert - ob andere Gemeinden wirtschaftlicher planen sei damit durchaus in Frage gestellt!“

Abgelagertes Material: Das auf den Bauplätzen abgelagerte steinige Material werde, soweit nicht für Böschungseinbauten benötigt, abgefahren, müssten also nicht die künftigen Bauherren entsorgen. Bauschutt sei nicht abgelagert worden, so das planende Büro.

Parkplätze: Die Herstellung von weiteren Parkplätzen entlang der St.-Markus-Straße ist laut Bebauungsplan nicht vorgesehen, so Abicht. Die hier geplanten Grünflächen würden mit Rasen angesät und durch einzelne Bäume ergänzt. Die Herstellung von weiteren Parkplätzen würde eine zunehmende ungünstige Versiegelung der Fläche bewirken.

Umleitungsstrecke: Während des Baus des Kreisels am Ortseingang zur Anbindung des neuen Baugebiets leitete die Stadt den Verkehr durchs bestehende Wohngebiet um. In den betroffenen Straßenabschnitten seien bei Einrichtung der Umleitungsstrecken schon Mängel erkannt und eine Beseitigung nach Abschluss der Umleitung vorgesehen worden. Die Instandsetzungsarbeiten seien bereits beauftragt, so der Bürgermeister an den CDU-Fraktionsvorsitzenden Bächle.

 

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