Altkleider begehrt - Wohlfahrtsverbände sind darauf angewiesen

29.10.2013

CDU: Altkleidersammlungen als Einnahmequelle für gemeinnützige Verbände sichern – Noch für 2014 eine Neuregelung im Enzkreis geplant

Enzkreis. Altkleidersammlungen müssen dem Deutschen Roten Kreuz und anderen gemeinnützigen Verbänden als Einnahmequelle gesichert werden. Dafür spricht sich die CDU-Fraktion im Kreistag des Enzkreises aus, die sich darauf bezieht, dass die Kreisverwaltung derzeit ein Konzept erarbeitet.

Bei der jüngsten Fraktionssitzung in Pforzheim berichteten die Kreisräte Joachim Gerlich (Tiefenbronn) und Michael Seiss (Friolzheim) von der Befürchtung besonders bei den DRK-Ortsvereinen, dass ihnen wertvolle Einnahmen verloren gehen. In diese Richtung ging auch ein Schreiben des DRK-Ortsvereins Mönsheim an die Kreistagsfraktionen, in denen laut Pressemitteilung der CDU-Fraktion die Sorge geäußert wird, dass die geplante Änderung zum Nachteil des Roten Kreuzes ausfällt.

Den Ortsvereinen würden, so die Klage, durch den Wegfall der Kleidersammlungen erhebliche Mittel verloren. Geld, das unbedingt für die Erfüllung der Aufgaben und die Unterhaltung der Gebäude und Fahrzeuge notwendig und unverzichtbar sei. Des Weiteren würden durch den Wegfall der Kleidersammlungen in der Bürgerschaft anerkannte Kernaufgaben der Ortsvereine, wie zum Beispiel Katastrophenschutz oder Helfer-vor-Ort verloren gehen oder eingeschränkt werden.

Unzureichend hält die CDU-Fraktion die bisherigen Überlegungen der Kreisverwaltung. In der Antwort auf eine Anfrage des Vorsitzenden der Fraktion, Günter Bächle (Mühlacker), hatte Landrat Karl Röckinger dargelegt, in einem Gespräch mit dem Kreisverband und den Ortsverbänden des DRK im Sommer habe die Kreisverwaltung ihre Überlegungen zur künftigen Zusammenarbeit vorgestellt. „Grob zusammengefasst ist zunächst daran gedacht, dass der Enzkreis als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger nach Beschlussfassung in den Gremien ein Sammelsystem unter Beteiligung des DRK aufbaut.“ Sobald dieses System eingerichtet ist, bestehe für die untere Abfallrechtsbehörde die Möglichkeit, gewerbliche Sammlungen zu untersagen. Dies würde, so der Landrat, einen gewissen Schutz für die caritativen Sammler, wie zum Beispiel das DRK, bedeuten.

Basierend auf tatsächlichen Sammelergebnissen des DRK und Schätzungen der bundesweit tätigen Fachverbände könne auf dem Enzkreis bezogen von einer Sammelmenge von rund 1300 Tonnen pro Jahr ausgegangen werden.

Ausgangspunkt sind Neuregelungen durch die Novelle zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. Im Enzkreis sei, so der Landrat weiter, frühzeitig in Abstimmung mit dem Amt für Abfallwirtschaft festgelegt worden, wenn eine gesetzkonforme und schadlose Verwertung der Altkleider nachgewiesen wurde, man gemeinnützige Sammlungen unbefristet akzeptiert und gewerbliche Sammlungen mit einer förmlichen Entscheidung – auch unter dem Aspekt der unklaren Rechtslage - auf drei Jahre befristet zulässt. In den meisten Fällen sei dies von den Sammelunternehmen akzeptiert worden, in einigen Fällen sei, vor allem wegen der Befristung, auch Klage eingereicht worden, deren Ausgang abzuwarten bleibe.

Der Landrat macht deutlich: „Die gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen stehen rechtlich in direkter Konkurrenz.“ Auf der Grundlage des Abfallrechts sei es also nicht möglich, gemeinnützige Sammlungen zu bevorzugen beziehungsweise vor gewerblichen Sammlungen zu schützen. Die meisten gemeinnützigen Organisationen bedienten sich zwischenzeitlich gewerblicher Sammler, da nur Interesse an finanziellen Erlösen bestehe; dass Altkleider vor Ort aussortiert und von Kleiderkammern direkt an Bedürftige ausgegeben werden, sei zwischenzeitlich eher die Ausnahme.

Im Rahmen der jetzt erfolgten Anzeigen hat sich herausgestellt, dass im Enzkreis etliche der als gemeinnützig deklarierten Sammlungen (auch des DRK), rechtlich als gewerbliche Sammlungen zu werten waren, weil nur ein geringer Teil der Einnahmen aus den Sammlungen den gemeinnützigen Organisationen zufloss, so Röckinger in seiner Antwort, mit der sich die CDU-Fraktion beschäftigte.

Die Fraktion unterstütze, so Günter Bächle in der Pressemitteilung, die Position des DRK. Zunächst sei es wichtig, Wege zu finden, „wilde“ und ohne Genehmigung aufgestellte Kleidercontainer zwielichtiger Firmen aus dem Verkehr zu ziehen, die einen Teil der Alttextilien abschöpfen. Wenn der Landkreis die Aufgabe der Altkleidersammlung formal übernehme, müssten das DRK und andere Wohlfahrtsverbände auf derzeitigem Niveau abgesichert entschädigt werden. Denn der Landkreis erziele dadurch Einnahmen. Die Union appellierte an die Kreisverwaltung, sich auf ein Konzept mit dem Roten Kreuz zu einigen. Der Landrat hatte angekündigt, die Neuregelung noch 2014 in die Kreisgremien zu bringen.


 

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