09.01.2013
Erst im Dezember wurde ein Bereich durch große Felsbrocken gesichert - Stadträtin Gisela Schmid-Beck und Kreisrat Günter Bächle hatten sich an den Landrat gewandt.
Mühlacker-Lomersheim. Das Landratsamt hat bestätigt, dass bei dem kürzlich gesicherten Abbruch bei den Sportplätzen in Lomersheim das Ufer der Enz in einer Tiefe von vier Meter abgetragen worden war. Daraufhin waren im Dezember vier große Felsbrocken und Geröll aus dem Fluss auf Seiten der Sportplätze eingebracht worden. Auf eine Anfrage von Kreisrat Günter Bächle und Stadträtin Gisela Schmid-Beck führte Landrat Karl Röckinger zudem aus, Handlungsbedarf bestehe grundsätzlich nicht bei jedem Uferabbruch.
Von Seiten des Landes werde eine dynamische Entwicklung des Gewässers sogar gewollt, so Röckinger. Ein Uferabbruch werde in der Regel dann zurückgenommen oder gesichert, wenn eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht. „Bei dem vor kurzem gesicherten Abbruch war im Nahbereich ein Strommast und etwas weiter entfernt der Hochwasserschutzdamm gefährdet.“
Anlass für das Schreiben der CDU-Mandatsträger war, dass bei dem hohen Wasserstand, den die Enz vor einigen Tagen hatte, an einer anderen Stelle auf eine Meter Tiefe wieder Ufer abgebrochen ist, so Lomersheims Stadträtin Schmid-Beck. Die Frage war laut Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion, ob die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen an allen notwendigen Bereichen erfolgen.
Der Landrat verweist darauf, bei der Enz handle es sich um ein Gewässer erster Ordnung. Somit liege die Unterhaltungslast beim Land Baden-Württemberg. Das Landratsamt trage grundsätzlich bei keinem Gewässer die Unterhaltungslast, sei jedoch ausschließlich zuständige Fach- und Wasserrechtsbehörde für die im Enzkreis liegenden Gewässer.
Sollte es an der Enz in den vergangenen Tagen zu einem Uferabbruch gekommen sein, sei die Kreisverwaltung gerne bereit, die Situation zusammen mit dem Träger der Unterhaltungslast vor Ort zu prüfen, da der Enzkreis vom Land in solchen Fällen als Fachbehörde sowieso beteiligt werde. Die zuständige Sachbearbeiterin werde den neuen Abbruch im Nahbereich des alten, vor kurzem gesicherten Uferabbruchs in Höhe der Sportplätze beim nächsten Außentermin in Mühlacker vor Ort anschauen.
Weitere Maßnahmen seien derzeit im Bereich des alten Uferabbruchs nicht geplant, so der Landrat weiter. „Es wurden bisher bewusst nur einfache Sicherungsmaßnahmen durchgeführt, da man gemäß Wassergesetz Baden-Württemberg auf eine naturnahe Gestaltung und Bewirtschaftung der Ufer achten muss. Die Stelle wird aber vom Träger der Unterhaltungslast im Auge behalten. Wie oft kontrolliert wird, entscheidet der Träger der Unterhaltungslast.“