28.01.2026
Dies gab heute die Erste Landesbeamtin beim Enzkreis und zuständige Dezernentin, Dr. Hilde Neidhardt, in einer Mitteilung an den Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle, bekannt.
Mühlacker-Großglattbach: Das Genehmigungsverfahren für den von einem Stadtwerke-Verbund, darunter die Stadtwerke Mühlacker GmbH, geplanten Windpark Großglattbach dauert an. Dies gab am Mittwoch die Erste Landesbeamtin beim Enzkreis und zuständige Dezernentin, Dr. Hilde Neidhardt, in einer Mitteilung an den Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle, bekannt. In ihrer Antwort auf die Anfrage des Kreis- und Stadtrats erläuterte sie den aktuellen Stand des immissions-schutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für einen Windpark an der Grenze von Großglattbach und Serres.
Die Ecowerk GmbH reichte am 22.Mai 2025 den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag für den Windpark Großglattbach mit vier WEA (Windenergieanlagen) ein. Da der Antrag vor dem 30. Juni 2025 gestellt wurde, profitiert er von den Verfahrenserleichterungen des Paragrafen 6 Windenergieflä-chenbedarfsgesetzes (WindBG), schreibt Neidhardt. Voraussetzung hierfür ist, dass der spätere Teilre-gionalplan "Windenergie" tatsächlich ein Windenergiegebiet an dieser Stelle ausweist.
Basierend auf der aktuellen Regionalplanung, die sich noch im Verfahren befindet, dürfte dies der Fall sein (Windenergiegebiet WE 11). Somit entfällt in diesem Genehmigungsverfahren die Notwendigkeit einer Artenschutzprüfung und einer Umweltverträglichkeitsprüfung, sofern das Vorhaben tatsächlich in einem Windenergiegebiet liegt, legt Neidhardt dar.
Der Regionalverband entscheidet bei einer Sitzung am 11. Februar in Freudenstadt, so ergänzend Bäch-le, der der Verbandsversammlung angehört. Die Verbandsverwaltung schlage vor, so seine Informati-on, den Standort WE 11, der diesen Windpark umfasst, beizubehalten, ihn aber an den Rändern leicht neu zuzuschneiden, ohne die vier Windräder zu gefährden, so der Regionalrat.
Weiter in der Antwort von Neidhardt: Die Vorhabenträgerin habe ein vereinfachtes Genehmigungsver-fahren nach Paragraf 19 BImSchG beantragt, das ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt. Gründe, die eine Öffentlichkeitsbeteiligung rechtfertigen würden, sind nach Auffassung der Ersten Landesbeamtin - besonders unter Berücksichtigung des Paragrafen 6 WindBG - nicht ersichtlich.
Zum Zeitpunkt der Vorantragskonferenz am 16. Januar 2024 sei noch unklar gewesen, ob das Vorhaben von den Verfahrenserleichterungen des Paragrafen 6 WindBG profitieren kann, weshalb im Rahmen der Konferenz auch ein Scoping vorgeschaltet worden sei, bei dem die entsprechenden Unterlagen damals öffentlich präsentiert worden seien.
Der am 22. Mai 2025 eingereichte Antrag war unvollständig, vor allem fehlten wesentliche Gutachten, so Hilde Neidhardt an den CDU-Kommunalpolitiker. Die Antragsunterlagen würden schrittweise er-gänzt, zuletzt am 27. November 2025. „Da der Genehmigungsantrag anfänglich nicht vollständig war, wurde das Verfahren auf Antrag der Vorhabenträgerin am 13. Juni 2025 ausgesetzt und auf ihren Wunsch am 12. Dezember 2025 wieder aufgenommen.
Aktuell wird laut Neidhardt unter Beteiligung der maßgeblichen Behörden geprüft, ob die vorliegenden Antragsunterlagen ausreichen, um die fachlichen und verfahrensrechtlichen Genehmigungskriterien abschließend zu überprüfen. Die erhaltenen Rückmeldungen der beteiligten Behörden seien zeitnah an die Vorhabenträgerin weitergeleitet worden, damit sie die fehlenden Unterlagen erstellen könnten. Es bestehen jedoch noch Unklarheiten zu einigen der Rückmeldungen, und die erforderlichen Abstim-mungen, zitiert Bächle aus der Antwort der Umweltdezernentin. Die notwendigen Abstimmungsge-spräche werden momentan terminiert.