Spielmöglichkeiten im Wohngebiet Stöckach

09.12.2012

Spielmöglichkeiten im Wohngebiet Stöckach

Antrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO Baden-Württemberg

Der Gemeinderat möge beschließen,

die Stadtverwaltung wird beauftragt,

die Spielplatzkonzeption bezüglich des Wohngebiets Stöckach zu überprüfen, nachdem die faktischen Spielmöglichkeiten im Bereich des bestehenden Spielplatzes am Helene-Lange-Weg durch eine zunehmende Bebauung eingeschränkt werden. Ziel sollte die Klärung sein, ob eine weitere Spielmöglichkeit geschaffen werden kann.

Mühlacker, den 9. Dezember 2012

Günter Bächle
Fraktionsvorsitzender

und die weiteren Mitglieder der Fraktion

 

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