09.12.2012
Spielmöglichkeiten im Wohngebiet Stöckach
Antrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO Baden-Württemberg
Der Gemeinderat möge beschließen,
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
die Spielplatzkonzeption bezüglich des Wohngebiets Stöckach zu überprüfen, nachdem die faktischen Spielmöglichkeiten im Bereich des bestehenden Spielplatzes am Helene-Lange-Weg durch eine zunehmende Bebauung eingeschränkt werden. Ziel sollte die Klärung sein, ob eine weitere Spielmöglichkeit geschaffen werden kann.
Mühlacker, den 9. Dezember 2012
Günter Bächle
Fraktionsvorsitzender
und die weiteren Mitglieder der Fraktion