08.10.2012
Antrag zum Kreiselbaum in Lomersheim (Fuchsensteige/K 4505)
Antrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO Baden-Württemberg
Der Gemeinderat möge beschließen,
die Stadtverwaltung wird aufgefordert,
den Birnbaum im Innenrund des Kreisels Fuchsensteige/K 4505 nicht fällen zu lassen.
Begründung:
Die Stadtverwaltung hat erneut das Absägen des Baumes im Innenrund des Kreisels für den Herbst angekündigt und rechtliche Vorschriften geltend gemacht. Der Baum stand schon vor dem Bau des Kreisels, also vor 2006. Das Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, auf das sich Stadtverwaltung und Polizeidirektion mit ihrer Rechtsauffassung stützen, stammt aus dem Jahr 2006. Das Merkblatt besagt in Pkt. 8.1: "Auf starre Hindernisse gegenüber den Knotenpunktzufahrten ist aus Sicherheitsgründen zu verzichten." Dabei wird aber davon ausgegangen, dass dies den Einbau, Aufbau usw. während des Neubaus des Kreisverkehrs betrifft. Der Baum war jedoch schon vor dem Kreisverkehr da und ist deshalb kein Bestandteil des Neubaus...
Mühlacker, den 8. Oktober 2012
Günter Bächle
Fraktionsvorsitzender
und die weiteren Mitglieder der Fraktion