Anrüchige Hinterlassenschaften von Hunden

09.12.2012

Anrüchige Hinterlassenschaften von Hunden

Antrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO Baden-Württemberg


Der Gemeinderat möge beschließen,

die Stadtverwaltung wird beauftragt,

  1. zu informieren, wo derzeit im Stadtgebiet Automaten für Hundekottüten aufgestellt sind
  2. zusätzliche Standorte für solche Automaten an von Hundebesitzern stark frequentierten Wegen vorzusehen
  3. ergänzend kostenlos Hundekot-Tüten im Rathaus und in den Verwaltungsaußenstellen abzugeben
  4. zu berichten, wie andere vergleichbare Kommunen mit dem Problem der anrüchigen Hinterlassenschaften von Hunden umgehen.

Mühlacker, den 9. Dezember 2012

Günter Bächle
Fraktionsvorsitzender

und die weiteren Mitglieder der Fraktion

 

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