09.12.2012
Anrüchige Hinterlassenschaften von Hunden
Antrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO Baden-Württemberg
Der Gemeinderat möge beschließen,
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
- zu informieren, wo derzeit im Stadtgebiet Automaten für Hundekottüten aufgestellt sind
- zusätzliche Standorte für solche Automaten an von Hundebesitzern stark frequentierten Wegen vorzusehen
- ergänzend kostenlos Hundekot-Tüten im Rathaus und in den Verwaltungsaußenstellen abzugeben
- zu berichten, wie andere vergleichbare Kommunen mit dem Problem der anrüchigen Hinterlassenschaften von Hunden umgehen.
Mühlacker, den 9. Dezember 2012
Günter Bächle
Fraktionsvorsitzender
und die weiteren Mitglieder der Fraktion