24.09.2012
Antrag: Für mehr barrierefreie Einrichtungen, Verkehrswege und Anlagen in Mühlacker
Antrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO Baden-Württemberg
Der Gemeinderat möge beschließen,
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
Begründung:
Da der Uhlandbau neben dem Mühlehof der einzige größere Veranstaltungsort in der Kernstadt Mühlacker ist, muss dieses Gebäude für Behinderte (Rollstuhlfahrer) dringend zugänglich gemacht und mit der Planung hierfür zügig begonnen werden (siehe auch MT vom 11.09.2012).
Auch in anderen Bereichen der Stadt wurden, im Rahmen von Neugestaltungen und Umbauten, Verschlechterungen für Behinderte gebaut. Beispiele sind der Behindertenparkplatz vor der Senderapotheke und die leider notwendige Sperre hinter dem Klaufhaus Sämann, die sich für viele Rollstuhlfahrer als nicht überwindbar herausstellte.
Mühlacker, den 24. September 2012
Günter Bächle
Fraktionsvorsitzender
und die weiteren Mitglieder der Fraktion