19.05.2026
„Wir zeigen: Glabbich ist kein vergessener Stadtteil“, so Fraktionsvorsitzender Günter Bächle, in der Gemeinderatsitzung, bei der der CDU-Antrag behandelt wurde
Die Themen, die Bächle namens der CDU-Fraktion aufgriff: Hochwasserschutz In Großglattbach, Friedhofsmauer, Lärmschutz in der Vaihinger Straße, Sanierung der Mostkelter, Kläranlage-Erweiterung. Die Antworten der Stadtverwaltung im Original.
Hochwasserschutz
Zusätzlich zu den Hochwasserschutzmaßnahmen, siehe SV 083/2020, ist auch die Instandsetzung der Natursteinmauer am Glattbach, im Bereich der Querung der Vaihinger Straße, durchzuführen. Der Schwerpunkt im Hochwasserschutzprogramm der Stadt Mühlacker liegt aktuell im Riegeldamm in Mühlacker. Erst nach erfolgreichem Projektstart – Genehmigung und Bauphase – werden die Maßnahmen in den Ortsteilen Lomersheim, Enzberg, Lienzingen und Großglattbach gestaffelt in die Planungsphase gehen.
Die Instandsetzung der Natursteinmauer im Ortskern von Großglattbach ist aufgrund abweichender Ausführung zur Ausschreibung in der ersten Teilleistung erheblich ins Stocken geraten. Beim Einbau der Elemente zum Stützen der einsturzgefährdeten Natursteinmauer wurden Elemente verwendet, die für den weiteren geplanten Baustellenablauf nicht geeignet sind. Da ein Rückbau der Elemente unweigerlich zu einem Einsturz der Natursteinmauer führen würde, wird seit Monaten eine Lösung gesucht, wie eine Ertüchtigung der verwendeten Verbau-Elemente erfolgen könnte. Zusätzlich ist die Umsetzung der geplanten Schwergewichtsmauer aus Natursteinblöcken aus statischen Gründen nicht möglich. Aktuell ist davon auszugehen, dass die bereits 2020 vorgeschlagene Bohrpfahlwand nun doch umgesetzt werden muss. Infolgedessen wurden der bislang veranschlagte Mittelansatz im Haushalt korrigiert und erhöht.
Erneuerung Friedhofsmauer
Nach eingehender Standsicherheitsprüfung wurde im Oktober 2022 durch das Landesamt für Denkmalpflege die Genehmigung erteilt, die westliche und Teile der nördlichen Friedhofsmauer, die akut einsturzgefährdet waren, abtragen zu dürfen. Die in 2023 erfolgte geotechnische Untersuchung des Baugrundes entlang der abzutragenden Mauern ergab, dass durch die jahrzehntelange Nutzung des unmittelbaren Umfeldes der Mauer für die Belegung von Grabstellen kein tragfähiger Baugrund mehr vorhanden ist. Dies hat zur Folge, dass im Falle eines Ersatzbaus der Friedhofsmauer mit tiefer Pfahlgründung zu bauen wäre. Auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage 246/2022 wird verwiesen. Damals wurde bereits eine grobe Kostenschätzung für die Wiederherstellung der Mauer nach Forderung des Landesamtes für Denkmalpflege von ca. 760.000 € beziffert. Durch die Kostensteigerungen im Baugewerbe muss heute mit Kosten von über 900.000 € gerechnet werden. Mit dem Landesamt für Denkmalpflege war man sich nicht einig darüber geworden, ob die Schaffung einer Bewirtschaftungszufahrt machbar sein kann.
Derzeit gibt es keine Zufahrt zum Friedhof, die für die Abfallentsorgung, das Stellen von Grabsteinen etc. dringend erforderlich wäre. Nach dem Abbrechen der Mauer und einer Bewirtschaftungszufahrt machbar sein kann. Derzeit gibt es keine Zufahrt zum Friedhof, die für die Abfallentsorgung, das Stellen von Grabsteinen etc. dringend erforderlich wäre. Nach dem Abbrechen der Mauer und damit dem Beseitigen der Gefahrenquelle konnten die bislang gesperrten Grabstellen wieder freigegeben werden. Abschließende wurde zur Einfriedung des Friedhofes ein ortsfester Zaun montiert. Die notwendigen Arbeiten, um den Friedhofsbetrieb zu gewährleisten, sind somit erfolgt. Eine Terminplanung zur Wiederherstellung der Friedhofsmauer liegt bislang nicht vor. Sowohl personelle wie auch finanzielle Ressourcen werden aktuell in höher zu priorisierende Maßnahmen investiert. Allen voran wiederkehrenden Aufgaben im Unterhalt, sicherheitsrelevante Maßnahmen und durch Beschluss durchzuführende Projekte. Im Juni ist ein Gespräch terminiert, um sich wegen der Mauer(kosten) mit dem Landesamt für Denkmalpflege zu einigen.
Unterhaltungsarbeiten an der Mostkelter
Die Unterhaltungsarbeiten an der Mostkelter sind seit Ende Februar 2026 beendet. Das Gerüst ist abgebaut und der Bauzaun entfernt. Folgende Arbeiten wurden u.a. am Turm der Mostkelter im Rahmen von Unterhaltungsarbeiten durchgeführt, um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen bzw. den Substanzerhalt zu sichern:
• Erneuerung Holzverschalung West- und Nordseite,
• Neubeschichtung der vorh. Holzverschalung auf der Ost- und Südseite
• Teilweise Erneuerung/Unterstützung morscher Tragbalken und Ertüchtigung der Aussteifung
• Putzausbesserungen und Neubeschichtung der Gefache
• Neubeschichtung der Fachwerkbalken
• Teilweise Erneuerung der Dachrinnen und Fallrohre
• Nachbefestigung von Ziegeln
• Erneuerung und Nachbefestigung von Seiten- und Brustblechen
• Erneuerung der Oberlichter und einem Fenster.
Erweiterung der Kläranlage Großglattbach
Der Abwasserzweckverband Glattbach und Kreuzbach betreibt in Großglattbach eine gemeinsame Kläranlage für Wiernsheim mit Serres und Pinache sowie den Mühlacker Stadtteil Großglattbach. Diese Anlage ist aktuell ausgebaut für 7.500 Einwohnerwerte (EW). An der Verbandskläranlage ist die Stadt Mühlacker für Großglattbach gemäß Satzung mit 25,4% beteiligt. Zusätzlich betreibt die Gemeinde Wiernsheim in Eigenregie eine kleinere Kläranlage (1.350 EW) für und in Iptingen. Beide Anlagen entsprechen nicht mehr den aktuellen technischen Ausbaustandards und sind auch inzwischen jeweils zu klein. Aktuelle Untersuchungen belegen für Großglattbach einen Ausbaubedarf auf ca. 11.000 EW und für Iptingen auf ca. 2.000 EW, so dass an beiden Standorten für sich Klärwerkserweiterungen erforderlich sind. Eine Zusammenlegung beider Kläranlagen und künftige gemeinsame Abwasserbehandlung am Standort Großglattbach für dann 13.000 EW wurde in einem Strukturgutachten überprüft und als wirtschaftlich und betrieblich sinnvoll festgestellt.
Die Klärwerkserweiterung in Großglattbach wäre zum größten Teil im bestehenden Klärwerksgelände möglich, dies gilt auch für die „große Lösung“. Die Anlage Iptingen müsste hierfür zu einem Abwasserpumpwerk mit Transportleitung nach Großglattbach umfunktioniert werden. Bei einer Anlagenzusammenlegung wären weiter auch Fördermittel nach Förderrichtlinie Wasserwirtschaft 2024 in nicht unerheblichem Umfang generierbar. Vor einer vertiefenden Planung und Förderantragstellung müsste das bisherige Verbandsgebiet allerdings formal um die Anteile Iptingen erweitert und die Verbandssatzung entsprechend angepasst werden. Hierfür sind vorab jeweils entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse in Wiernsheim und Mühlacker sowie nachfolgend der Verbandsbeschluss erforderlich.
Umsetzung der Lärmaktionsplan in der Vaihinger Straße
Die Straßenverkehrsbehörde hat die entsprechende Verkehrsrechtliche Anordnung bereits vorbereitet und steht im Austausch zur Umsetzung der Straßenmeisterei des Landratsamtes Enzkreis. Umgesetzt wurde die Maßnahme noch nicht, da derzeit noch nicht abgesehen werden kann, wo und in welchem Umfang die Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau in Großglattbach stattfinden. Baustellenbedingt kann es ohnehin zu einer Temporeduzierung kommen, so die Stadtverwaltung abschließend.