Wenn Ladestationen für E-Autos von der Konkurrenz mit Verbrennungsmotoren blockiert werden

02.03.2022

Durch den Vollzugsdienst würden Verstöße konsequent geahndet, betont die Stadtverwaltung auf CDU-Anfrage

Mühlacker. Der gemeindliche Vollzugsdienst kontrolliere die Parkberechtigung an den Ladestationen für Stromautos im Rahmen der normalen Streifen, das gehöre zum täglichen Aufgabenkatalog, schreibt die Stadtverwaltung auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle. Es handle sich in diesen Fällen um allgemeine Parkverstöße, die nicht ausdifferenziert erfasst werden könnten. Eine Auswertung nach Falschparken an
diesen Ladestationen sei nicht möglich, da es sich um Verstöße gegen ein Halteverbot handle, so die Verwaltung.

Der Wochenenddienst des gemeindlichen Vollzugsdienstes war an dem betreffenden Wochenende, auf das sich Fragesteller Bächle bezog, für Sonntag angesetzt, weswegen auch am besagten Samstag keine Kontrolle stattgefunden habe. Entlang der Mauer an den Stellflächen bei den Enzgärten auf Höhe der Schnelllade-Station der Stadtwerke sei das Parken nicht erlaubt. Die entsprechenden Halteverbotszeichen seien aufgestellt, weswegen eine zusätzliche Markierung entbehrlich sei. Durch den Vollzugsdienst würden Verstöße konsequent geahndet, betont die Stadtverwaltung.

Hintergrund der Gemeinderatsanfrage: Zweimal habe ein Kleinbus mit Verbrennungsmotor einer Firma missbräuchlich an der Ladestation in der oberen Bahnhofstraße geparkt. Einige Zeit später habe der Fahrer dieses Fahrzeugs sich mit einem anderen Klein-Bus derselben Firma auf dem Platz abgewechselt. Bächle aus eigener Erfahrung: „An einem Sonntagnachmittag lud ich an der Ladestation der Stadtwerke Mühlacker bei den Enzgärten meinen Stromer. Der Ladeplatz war zwar frei, doch als ich wieder zurückkam, ward ich so eingeparkt, dass ich nur nach Zentimeterarbeit wegfahren konnte.“ Dürfe entlang der Mauer zum ehemaligen Gartenschaugelände geparkt werden – eine Frage, die die Verwaltung in ihrer Antwort verneinte.


 

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