⁥Bürgerbeteiligung verpufft – Beispiel vierte Stufe des Lärmaktionsplanes

25.09.2025

Zur vierten Stufe des Lärmaktionsplans, die vom 10. Juni 2025 bis zum 10. Juli 2025 lief, ging laut einer Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage von Günter Bächle, dem Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, nur eine einzige Stellungnahme ein

Mühlacker: Stellen Sie sich vor, Ihre Stadt bietet eine Mitmachmöglichkeit an, und niemand nutzt sie. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die Öffentlichkeitsbeteiligung zur vierten Stufe des Lärmaktionsplans, die vom 10. Juni 2025 bis zum 10. Juli 2025 lief. Laut einer Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage von Günter Bächle, dem Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, ging nur eine einzige Stellungnahme ein.

Grundsätzlich kann die Öffentlichkeitsbeteiligung für den Lärmaktionsplan mehrmals erfolgen, allerdings nur, wenn maßgebliche Änderungen an den Inhalten, insbesondere den Maßnahmenvorschlägen, vorliegen, so die Stadtverwaltung. Eine erneute Beteiligung könnte jedoch zu Verzögerungen des Abschlusses der Lärmaktionsplanung führen, obwohl dieser bereits 2024 abgeschlossen sein sollte. Die Verzögerung wurde auf hohe Auslastung des Fachbüros zurückgeführt. Bei unverhältnismäßiger Verzögerung könnte es jedoch zum Wegfall von Fördermitteln kommen.

In der aktuellen vierten Stufe wurden hauptsächlich geringfügige Maßnahmen vorgeschlagen, haupt-sächlich Geschwindigkeitsbegrenzungen in Randbereichen. Die Einführung von Tempobeschränkungen auf der Ortsdurchfahrt Mühlacker (B10) basiert auf bereits bestehenden Erhebungen und Vorschlägen aus früheren Lärmaktionsplänen und ist daher in der aktuellen Stufe nicht mehr als vollständiger Vor-schlag enthalten.

Die Stadtverwaltung betont, dass aufgrund hoher Verkehrsmengen und Schwerlastverkehr an der B10 dringend Maßnahmen zur Lärmreduzierung erforderlich sind, da die zulässigen Lärmwerte teilweise deutlich überschritten werden, teilweise in gesundheitsgefährdendem Bereich.

Die Erfahrung, dass es bei der Bürgerbeteiligung hauptsächlich an Teilnahme mangelt, obwohl Maß-nahmen wie die Tempobeschränkung kritisiert werden, hat zur Anfrage geführt. Die Verwaltung: Eine erneute Bürgerbeteiligung könnte jedoch den falschen Eindruck erwecken, dass die bestehenden Maßnahmen geändert werden könnten, was nicht der Fall ist.

Die Verwaltung betont, dass vor allem eine ausreichende Information über das Beteiligungsverfahren entscheidend für hohen Teilnahm zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist. Der Einsatz eines elektronischen Mitwirkungstools wird als zusätzliche Möglichkeit angesehen. „Beispielhafte Hinweise auf die Beteiligung wurden in öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats, im Amtsblatt, Stadtblättle und auf der städtischen Homepage sowie in sozialen Medien wie Facebook und Instagram gegeben.“

Die Möglichkeit, Stellungnahmen per E-Mail an das Planungs- und Baurechtsamt zu senden, wird als unkompliziert und niederschwellig beschrieben. Der Einsatz eines E-Mitwirkungstools wurde als nicht erforderlich erachtet, da dieser für das Verfahren als überflüssig betrachtet wird. Der Einsatz eines Tools einer Schweizer Firma und damit aus dem Musterland der Volksabstimmungen würde einen neu-en Vertrag erfordern.

Die Verwaltung plant einen Einsatz des Tools für zukünftige Beteiligungsverfahren, insbesondere im Zusammenhang mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Mühlacker 2040, bei dem eine umfangreiche Einwohnerbeteiligung vorausgesetzt wird. Online-Beteiligungen sollen in zwei Phasen stattfinden: zuerst eine repräsentative Bürgerbefragung und dann Bürgerwerkstätten in den Stadtteilen mit einer digitalen Pinnwand.

Für diese Beteiligungen werden eigene Online-Tools des unterstützenden Büros Weeber+Partner, Institut für Stadtplanung und Sozialforschung, eingesetzt, wofür lediglich die Auswertungskosten berechnet werden.

 

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