Das große Warten auf die Leistungsgruppen

17.02.2025

CDU-Kreistagsfraktion erkundigt sich nach dem Sachstand der lokalen und regionalen Umsetzung der Krankenhausreform des Bundes

Enzkreis/Mühlacker. Zunächst weiterhin Geduld ist bei der Umsetzung der
Krankenhausreform des Bundes auf lokaler und regionaler Ebene notwendig. Das ergibt sich aus der Antwort der unter dem Dach der Regionalen Kliniken Holding (RKH) stehenden Enzkreis-Kliniken (EKK) an die CDU-Kreistagsfraktion. Ihr Vorsitzender Günter Bächle (Mühlacker) hatte speziell nach den Folgen für die Enzkreis-Kliniken gGmbH in Mühlacker und Neuenbürg gefragt. Denn inzwischen arbeite das Baden-Württembergischen Sozialministerium an einer neuen Krankenhausplanung für die Stadt- und Landkreise. Sie wiederum werde Grundlage sein für die Leistungsgruppen der einzelnen Kliniken, die das Reformgesetz vorschreibt.
„Neues Gesetz, neue Bezeichnungen, neues Rätselraten“, kommentiert Kreisrat Bächle.
In seiner Antwort schreibt RKH-Regionaldirektor Fabian Bunzel dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion, der auch dem Aufsichtsrat der Kliniken angehört, die Zeitschiene des Ministeriums sehe vor, dass im zweiten Quartal 2025 die Krankenhausträger mit einem Schreiben über die beabsichtigte Zuweisung der Leistungsgruppen informiert werden.
Danach gebe es die Möglichkeit der Anhörung und Beantragung weiterer
Leistungsgruppen.
Das vom Sozialministerium Baden-Württemberg beim Beratungsunternehmen
Partnerschaft Deutschland (PD) beauftragte Gutachten, einer der Punkte der CDU-Anfrage, diene als Grundlage für die Weiterentwicklung der Krankenhausplanung und werde Bestandteil der bevorstehenden Gespräche in den sechs Versorgungsregionen
zum Austausch mit den dortigen Landräten, Oberbürgermeistern und
Krankenhausgeschäftsführungen.
Primäres Ziel des Ministeriums, so Fabian Bunzel, sei eine Planung nach
Leistungsgruppen und den Planungsebenen Landkreis, Versorgungsregion und Land, was eine Leistungskonzentration unter aktiver Steuerung des Ministeriums bedeute. Mit der Zuordnung einer Leistungsgruppe zu einer Planungsebene werde festgelegt, welche Leistungsgruppe auf welcher Planungsebene mindestens einmal vorgehalten werden soll. Es könne aber auch Leistungsgruppen auf einer Planungsebene mehrmals vorkommen, da es nach oben keine Grenze geben soll, schreibt der Regionaldirektor.
Das Ministerium habe bei der Vorstellung des Gutachtens auch darauf hingewiesen, dass auf Ebene der Landkreise die Grund- und Regelversorgung, in den Versorgungsregionen eine spezialisierte Versorgung und auf Landesebene
hochspezialisierte Leistungen gewährleistet sein sollen.
Von der für die Zuordnung der stationären Fälle in die 65 Leistungsgruppen notwendigen Software namens „Grouper“ stünden bis jetzt, so Bunzel, nur eine Handvoll lizenzierter Fassungen zur Verfügung. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hatte nach dem Gesetz die Aufgabe, diesen Leistungsgruppen-Grouper zu entwickeln, der die von den Krankenhäusern erbrachten medizinischen Behandlungsfälle
zuordnet. Dabei helfen soll auf 12.000 Seiten das Handbuch. Dieses sei bereits in der RKH verfügbar, so der Regionaldirektor weiter. Und: „Wir arbeiten aktiv daran, den Grouper zeitnah für die RKH Gesundheit einzusetzen, um fundierte Analysen und Simulationen durchführen zu können.“
Gemäß den bisherigen Rückmeldungen aus den Regionalkonferenzen mit dem
Sozialministerium erwarten die RKH Enzkreis-Kliniken im Sommer vorläufige Bescheide zu den Leistungsgruppen. „Diese werden wir im Rahmen der Anhörungsverfahren prüfen, bestätigen oder, sofern notwendig, widersprechen“, so Bunzel. Für Ende 2025 seien die endgültigen Bescheide der Leistungsgruppen an die Krankenhausträger zu erwarten.
Parallel dazu bereiten sich laut Bunzel die Enzkreis-Kliniken auf die vom Sommer an anstehende Abfrage des Erfüllungsgrads der Qualitätsindikatoren vor. „Im Rahmen eines Fragebogens - Self-Assessments - werden wir darlegen, inwiefern die RKH Enzkreis-Kliniken die geforderten Qualitätsindikatoren erfüllen.“ Da nicht alle personellen Vorgaben derzeit zu erfüllen seien, seien anteilige Ansätze im Unternehmensplan 2025 der RKH Enzkreis-Kliniken berücksichtigt.
Die Geschäftsführung der RKH Gesundheit sei vom Kliniken-Aufsichtsrat beauftragt worden, eine umfassende standortübergreifende Unternehmens- und Medizinstrategie mit dem Titel „Gemeinsam Gesundheit gestalten“ unter Mitwirkung aller Beschäftigten zu entwickeln. Sie lege Ziele in den Bereichen Medizin, Finanzen, Personal und Infrastruktur inklusive Investitionen und den Fahrplan für die nächsten fünf Jahre fest.
Diese werde auf Basis der Leistungsgruppen aktiv erarbeitet und anschließend den Aufsichtsratsmitgliedern der RKH vorgestellt, heißt es weiter in der Antwort an den Vorsitzenden der CDU-Fraktion, Günter Bächle.

Info:
Leistungsgruppen - Kernpunkt der Reform ist es, das bisherige Vergütungssystem der
Fallpauschalen anzupassen. Damit sollen Kliniken von dem finanziellen Druck befreit werden, immer mehr Fälle erbringen zu müssen. Stattdessen sollen sie künftig einen Großteil
der Vergütung für das bloße Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Kliniken sollen künftig bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, um einer sogenannten „Leistungsgruppe“ zugewiesen zu werden. Diese Kriterien sollen bundesweit einheitlich definiert sein.
Ziel der Zuweisung in Leistungsgruppen ist es, dass Leistungen künftig nur noch dort erbracht werden sollen, wo die geeignete technische Ausstattung sowie das passend geschulte Personal vorhanden ist.

 

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