Kompensation auch durch Pflege von Streuobstwiesen? Anfrage der CDU im Gemeinderat

18.06.2023

Eingriffe in die Natur zum Beispiel durch Bauvorhaben müssen ausgeglichen werden, verlangt der Gesetzgeber. Wie solche Ersatz-Refugien zum Beispiel für Zauneidechsen aussehen, schaute sich jetzt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Gemeinderat, Günter Bächle, zusammen mit dem Regionalgeschäftsführer des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), Patrick Maier, im Aischbühl und in den Waldäckern an.

Mühlacker. Eingriffe in die Natur zum Beispiel durch Bauvorhaben müssen ausgeglichen werden, verlangt der Gesetzgeber. Wie solche Ersatz-Refugien zum Beispiel für Zauneidechsen aussehen, schaute sich jetzt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Gemeinderat, Günter Bächle, zusammen mit dem Regionalgeschäftsführer des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), Patrick Maier, im Aischbühl und in den Waldäckern an. Zwar beschließe der Gemeinderat über Kompensationen, doch wie diese umgesetzt werden, erfahre das Gremium meist nicht. Deshalb beantragte die Fraktion, die Verwaltung solle über solche Maßnahmen auf der Gesamtmarkung dem Gemeinderat vorzulegen.

Insbesondere möchte die CDU-Fraktion erfahren, wie viele solcher Maßnahmen realisiert worden seien, wie viele noch ausstünden und wie viele schon beendet seien. Zudem: Welcher Art der Ausgleich ist, wie es um die Dauerhaftigkeit der einzelnen Kompensationsmaßnahmen bestellt sei, ob es Pflegepläne gebe und wer deren Einhaltung kontrolliere.

 
Ein Schwerpunkt ist, ob Ausgleichsmaßnahmen auch auf die, die heimische Landschaft prägenden Streuobstwiesen umgesetzt werden. „Nutzt die Stadt Mühlacker die fachlichen Hinweise vom 5. Oktober 2011 des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zur Anerkennung der Pflege von Streuobstwiesen als Kompensation für Eingriffe in Verbindung mit der Vollzugshilfe des Umweltministeriums Baden-Württemberg zur Erhaltung von Streuobstbeständen vom 3. März 2021 und dem Schreiben des Umweltministeriums mit weiteren Hilfen zur Anwendung des Naturschutzgesetzes vom 1. April 2021?“


Weil die Erstellung des Berichtes doch geraume Zeit erfordere, so Günter Bächle, verzichte die CDU-Fraktion bei diesem Antrag auf die Frist nach dem Quorum auf Behandlung spätestens in der übernächsten Ratssitzung, gehe aber davon aus, dass die Bearbeitungszeit zwischen Fraktion und Verwaltung abgesprochen werde.

 

Termine

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    29.04.2024, 18:00 Uhr - 20:30 Uhr

    Öffentliche Veranstaltung

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