Weihnachtsbeihilfe für Heimbewohner: Gesetzgeber soll für Klarheit sorgen
 
Enzkreis. Der Gesetzgeber soll klarstellen, wie er die Frage der Weihnachtsbeihilfe für Heimbewohner und Bezieher der Hilfe zum Lebensunterhalt regeln will, heißt es in einer Antwort von Landrat Karl Röckinger auf eine Anfrage von CDU-Kreisrat Günter Bächle (Mühlacker). „Wir halten nichts davon, dies auf örtlicher Ebene zu tun, denn dies würde zu Ungleichbehandlungen in den Einrichtungen führen, denn je nach Kostenträger würden die einen Bewohner Weihnachtsbeihilfe erhalten und die anderen nicht“, meint der Landrat. Bächle hatte darauf hingewiesen, dass der Streichung dieser Beihilfe von den Wohlfahrtsverbänden widersprochen worden sei mit dem Hinweis, es bestehe ein Rechtsanspruch. Zudem sei der Sozialausschuss des Kreistags nicht beteiligt worden. Der Landrat stützt sich in seiner Antwort darauf, der Gesetzgeber habe die Hilfen zum Lebensunterhalt zum 1. Januar 2005 neu geregelt. Danach seien Leistungen für besondere Anlässe nicht mehr vorgesehen. Damit sei nach Auffassung der Kreisverwaltung und des Landkreistags der Rechtsanspruch auf eine Weihnachtsbeihilfe entfallen, diese Position bekräftigten auch erste Entscheidungen von Sozialgerichten. Allerdings, so räumte Röckinger ein, seien zu Weihnachten 2005 vereinzelt Anträge beim Landratsamt eingegangen, die allesamt abgelehnt worden seien. 2004 seien an Weihnachtsbeihilfe für Heimbewohner 10.000 Euro und für den Kreis der anderen Berechtigten 90.000 Euro bezahlt worden. Es handelte sich, so der Kreisrat und Sprecher seiner Fraktion im Sozialausschuss, um 34 Euro pro Heimbewohner. Damit hätten sie Weihnachtsgeschenke für Angehörige und Freunde kaufen oder auch sich selbst außer der Reihe in bescheidenem Umfang etwas Gutes gönnen können. Ausgerechnet diesem Personenkreis einen so kleinen Betrag zu streichen, sei eine „unschöne Bescherung“ gewesen und erfordere ein Nacharbeiten des Gesetzgebers.
 
(27.01.2006)