Enzkreis: Fahrbahneinengung am Ortseingang Lomersheim hat sich bewährt
Mühlacker-Lomersheim. Das Landratsamt geht davon aus, dass die Einengung der Pinacher Straße in Lomersheim am Ortseingang aus Richtung Großglattbach/Pinache ein wirksamer Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit ist, heißt es in einer Antwort des stellvertretenden Landrats Wolfgang Herz auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Kreistagsfraktion, Kreisrat Günter Bächle (Mühlacker).
Im Mai 2008 habe die Mühlacker CDU-Gemeinderatsfraktion beim Landratsamt Enzkreis und der Stadt Mühlacker beantragt, die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbremse - etwa durch Einbau einer Verkehrsinsel mit Straßenverschwenkung - am Ortseingang von Lomersheim - Pinacher Straße
(K4504) zu untersuchen, schreibt Herz.
Von der Polizeidirektion Pforzheim sei damals die Auffassung vertreten worden, dass wegen der unauffälligen Unfallentwicklung kein Handlungsbedarf für den Bau einer Verkehrsinsel bestehe. „Nach eingehender Prüfung durch die Polizeidirektion Pforzheim, das Landratsamt Enzkreis und die Stadt Mühlacker vor Ort wurde letztlich der Einbau einer Fahrbahnverengung befürwortet.“ Die Maßnahme, bei welcher die Fahrbahn von 7,50 auf sechs Meter verschmälert wurde, sei dann bereits Anfang 2009 vom Enzkreis und der Stadt Mühlacker umgesetzt worden.
In diesem Fall, so Herz weiter, war bei der reduzierten Fahrbahnbreite auch berücksichtigt worden, dass ein Begegnungsverkehr von Lastkraftwagen möglich bleibt. Eine stärkere Einengung sei hingegen aufgrund der zu befürchtenden Unfallgefahr nicht befürwortet worden. „Darüber hinaus konnten vor Ort auch die Sichtverhältnisse merklich verbessert werden“, so Herz.
Die Stadt Mühlacker habe ihre Geschwindigkeitskontrollen auf der Pinacher Straße intensiviert. Seit dem Einbau der Engstelle im Jahr 2009 fanden laut Herz dort
zwölf mobile Geschwindigkeitskontrollen statt, wobei die Beanstandungsquote mit aktuell 3,2 Prozent im Kreisvergleich weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau liege. Prinzipiell erhöhe eine bauliche Einengung auf jeden Fall die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer mit der Folge, dass vorsichtiger gefahren wird. Demgegenüber seien die subjektiven Wahrnehmungen von Dritten zu gefahrenen Geschwindigkeiten erfahrungsgemäß sehr unterschiedlich, so die Antwort des Enzkreises an Bächle, der nach den Erfahrungen mit der Einengung nachgefragt hatte.
(27.12.2010)