Keine Auskunft über Standorte für digitales Funknetz BOS
Kreisverwaltung stützt sich auf Vorgaben des Landes – CDU-Kreistagsfraktion kritisiert Geheimniskrämerei
 
Enzkreis. Die Kreisverwaltung weigert sich, die Standorte für das im Aufbau befindliche digitale BOS-Funknetz - für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste - bekanntzugeben, heißt es in einer Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion. Dabei stütze sich das Landratsamt auf die Vorgabe des Landes, wonach die Standorte als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft seien. Diese Geheimniskrämerei sei, so die Union, nicht nachvollziehbar, zumal die Standorte stückchenweise bekannt würden. So in Neuenbürg durch die Beratungen eines neuen Funkmastes im Gemeinderat. In Mühlacker wisse man, dass für die dort notwendige Station ein Sendermast des SWR genutzt werde. Fraktionsvorsitzender Günter Bächle (Mühlacker): „Es wäre doch besser, gleich mit offenen Karten zu spielen, weil sonst die Menschen den Eindruck haben, es gebe etwas zu verbergen.“
 
Die allgemeinen Daten gab die Kreisverwaltung auf eine CDU-Anfrage bekannt: Demnach sind im Enzkreis und der Stadt Pforzheim voraussichtlich 17 Basisstationen zur Flächenabdeckung erforderlich. Hiervon seien 14 Basisstationen auf privaten Sendemasten der Mobilfunkbetreiber und des SWR geplant. Drei Basisstandorte müssten auf neu zu errichtenden landeseigenen Sendemasten installiert werden. Das Digitalfunknetz in Baden-Württemberg werde federführend vom Innenministerium Baden-Württemberg geplant.
 
Gleichzeitig lehnte Landrat Karl Röckinger es ab, einen Antrag der CDU-Fraktion zur Genehmigungspraxis von allgemeinen Mobilfunkanlagen durch das Baurechtsamt des Landratsamtes auf die Tagesordnung des Kreistags zu nehmen. Die Begründung: Bei den von der Fraktion angeschnittenen Punkten handle es sich ausschließlich um Angelegenheiten der staatlichen unteren Verwaltungsbehörde. Deshalb bestehe kein weitergehendes Informationsrecht oder eine Befassungskompetenz der Kreisgremien. Ungewöhnlich nennt dies die Fraktion. Ihr Vorsitzender will, dass dieses Thema grundsätzlich besprochen wird, da die Kreisverwaltung durch die Aufnahme der Sonderbehörden beträchtlich gewachsen sei: „Für den Bürger ist diese kompetenzmäßige Zweiteilung der Kreisverwaltung seit langem nicht nachvollziehbar. Für ihn ist der Kreis  d e r (!) Kreis, Ansprechpartner dafür auch der Kreistag.“
 
Zur Sache selbst antwortet der Landrat, eine besondere Genehmigungspraxis des Baurechtsamtes des Enzkreises gebe es nicht. Es handle sich typischerweise um Einzelfallentscheidungen. Die untere Baurechtsbehörde habe über die Zulässigkeit von Mobilfunkanlagen ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zu entscheiden.  Die Steuerung von Standorten geschehe grundsätzlich durch die Gemeinden im Rahmen ihrer Planungshoheit. „Die formalrechtlichen Instrumentarien des Städtebaurechts, unerwünschte Standorte zu verhindern, sind allerdings nicht sehr stark ausgeprägt.“
 
Soweit es sich um die Erteilung des Einvernehmens handle, habe die Baurechtsbehörde darauf hinzuwirken, dass dieses nicht aus anderen als städtebaulichen Gründen versagt wird. In Anwendung der seit 1. März 2010 geltenden Landesbauordnung könne das gemeindliche Einvernehmen durch das Landratsamt als Genehmigungsbehörde ersetzt werden.  Es seien jedoch in der Vergangenheit akzeptable Ergebnisse erzielt worden.
 
(12.03.2010)