Metzgereien und das EU-Hygienerecht: Enzkreis hat allen Anträgen entsprochen
Enzkreis. Im Enzkreis wurden von 27 Unternehmern - 20 Schlachtbetriebe und sieben Sonstige - Anträge auf Zulassung nach dem neuen Hygienerecht der Europäischen Union (EU) gestellt. In allen Fällen ist den Anträgen entsprochen worden, es gab keine einzige Ablehnung. Dies teilte Landrat Karl Röckinger auf eine Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion mit. Der Enzkreis habe prozentual mehr zugelassene Metzgereibetriebe als die Landkreise Karlsruhe, Calw und Freudenstadt. 38 Prozent der Metzgereien im Enzkreis hätten aber keine Zulassung beantragt, weniger als in den anderen drei Kreisen.
Vereinzelt seien durch Metzgereibetriebe auch Zulassungsanträge für Bereiche gestellt worden, die nicht zulassungspflichtig waren. Der Landrat: „Es waren also einzelne Metzgereibetriebe auch bereit, waren sich den Zulassungsanforderungen der EU-Verordnung in Bereichen zu stellen, für die keine rechtliche Notwendigkeit einer Zulassung besteht.“
Für die CDU-Kreistagsfraktion hatte Fraktionsvorsitzender Günter Bächle (Mühlacker) gefordert, dass das Veterinäramt des Landkreises über die Umsetzung der EU-Vorschriften zum Betrieb von Schlachthäusern unterrichtet, insbesondere solle es über die konkreten lokalen Auswirkungen auch auf Metzgereibetriebe berichten, über den Spielraum der Entscheidungen des Amtes und wie dieser genutzt wird und wie sich die Zahl der Schlachthäuser in den vergangenen drei Jahren verändert hat. Immer wieder sei in den Gemeinden und von der Landwirtschaft der Rückgang der Metzgereibetriebe im Enzkreis beklagt worden.
Nach einer EU-Verordnung mussten, so der Landrat, bis zum 31. Dezember 2009 alle Betriebe, die selber schlachten oder mehr als ein Drittel ihrer Produktion an andere Einzelhandelsbetriebe wie Gaststätten oder eigene Filialen abgeben, zugelassen sein beziehungsweise einen Zulassungsantrag gestellt haben. Hierfür sei von den Betrieben neben einer hygienisch einwandfreien Produktion vor allem eine ausreichende und nachvollziehbare Dokumentation der Betriebsabläufe und Eigenkontrollmaßnahmen erforderlich. Insbesondere müssten die Grundsätze der Vermeidung von kreuzenden Material- und Personalwegen, Verhinderung von Kontaminationen und Kreuzkontaminationen sowie die Trennung von reinen und unreinen Bereichen von den Betrieben erfüllt sein.
Von der Möglichkeit der Flexibilisierung wurde nach Angaben von Röckinger in all jenen Fällen im Enzkreis Gebrauch gemacht, in denen die räumlichen Verhältnisse - beengte räumliche Lage - eine flexible Lösung zwingend notwendig machten. „Hierzu musste grundsätzlich für jeden einzelnen Betrieb im Zulassungsverfahren eine individuelle Lösung erarbeitet werden. Hierfür war eine enge Zusammenarbeit mit den Betriebsverantwortlichen unabdingbar.“
Nach Angaben des Landrats sind 62 Prozent der Metzgereibetriebe im Enzkreis zugelassen worden, in anderen Landkreisen seien es weniger: Karlsruhe 44 Prozent, Kreis Freudenstadt 46 und Kreis Calw 40 Prozent.
| Anzahl zugelassener Metzgereibetriebe | Anzahl der Metzgereibetriebe, die keine Zulassung beantragt haben |
Landkreis Karlsruhe | 15 | 44% | 19 | 56% |
Landkreis Calw | 15 | 40% | 22 | 60% |
Landkreis Freudenstadt | 17 | 46% | 20 | 54% |
Landkreis Enzkreis | 20 | 62% | 12 | 38% |
(17.08.2010)