Aus der Presse:
"Auf Angleichung hinwirken" – CDU appelliert an Verwaltung
 
Mühlacker (pm) - Die CDU Mühlacker kritisiert den bestehenden
Kindergartenvertrag: "Einzelne Bestimmungen des Kindergartenvertrags sind
mit dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz vom dritten Lebensjahr an
nicht vereinbar", erklärt CDU-Fraktionsvorsitzender Günter Bächle.
Des Weiteren gebe es Differenzen zwischen kirchlichen und städtischer
Trägerschaft bei der Betreuung eines Kindes, das eingeschult wird, dessen
Kindergartenbesuch aber offiziell mit Ende des Monats Juli abschließt. Da
jedoch zwischen dem letzten Monat im Kindergarten und der Einschulung etwa
sechs Wochen liegen, stelle sich die Frage, wie das Kind betreut werde, wenn
beide Eltern berufstätig sind. "Die städtischen Kindergärten erlauben meines
Wissens problemlos einen Besuch des Kindergartens bis zur Einschulung, was
auch dem Rechtsanspruch gerecht wird. Bei kirchlichen Trägern gibt es gar
keine oder keine offizielle Regelung", erklärt Bächle und fordert: "Hier ist
auf eine Angleichung hinzuwirken."
Wie die Verwaltung erklärt, werde der Rechtsanspruch auf einen
Kindergartenplatz in den städtischen Kindergärten in uneingeschränkter Weise
angewandt. Dies gelte sowohl hinsichtlich der Aufnahme von dreijährigen
Kindern als für auch den Verbleib von Schulanfänger-Kindern, die auf Wunsch
der Eltern im August und auch noch im September bis zum Schulbeginn in der
Einrichtung betreut werden sollen.
Eine Umfrage bei den übrigen Kindergartenträgern habe allerdings ergeben,
dass mit den Schulanfänger-Kindern unterschiedlich und zum Teil sehr
restriktiv verfahren wird. Man habe aber darauf hingewiesen, dass die
gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden müssten.
 
[ 08.05.2004 ] © 2004 Mühlacker Tagblatt