Überholverbot auf der B 35? Unfallentwicklung wird beobachtet
 
Mühlacker-Lienzingen. Die Anordnung eines Überholverbots auf der B 35 auf Höhe des Lienzinger Wohngebiets Brühl wird geprüft. Das geht aus der Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage von Stadtrat Günter Bächle (CDU) hervor. Der Fraktionsvorsitzende hatte die Beobachtung von Lienzinger Bürgern aufgegriffen, dass Fahrzeuge aus Richtung Bruchsal, deren Fahrer die dort maximal erlaubten 70 km/h einhalten, an der Gefällstrecke von anderen Autofahrern überholt werden. Er regte an, Tempo 70 durch ein Überholverbot zu ergänzen, zumal in Fortsetzung von Brühlstraße und Schelmenwaldstraße die Bundesstraße von Fußgängern, Radfahrern und vor allem landwirtschaftlichen Fahrzeugen überquert werde.
 
In der Antwort der Stadtverwaltung heißt es, auf der B 35 zwischen Maulbronn und Illingen gebe nur wenige Abschnitte, an denen ein gefahrloses Überholen von Schwerverkehr möglich sei. Dieser Abschnitt bei Lienzingen zähle zu diesen Stellen, da die Straßenführung übersichtlich ist. Die Anordnung eines Überholverbots sei daher nur zulässig, wenn es in dem Bereich zu Unfällen kommt..
 
Die Strecke der B 35 zwischen der Einmündung der Knittlinger Straße und der Zu- beziehungsweise Abfahrt auf Höhe der Frauenkirche war nach Auskunft der Verkehrspolizei in den vergangenen Jahren unauffällig - nur ein einziger Unfall in vier Jahren, zitiert die CDU-Gemeinderatsfraktion in einer Pressemitteilung aus der Antwort der Stadtverwaltung. Doch vom 1. September 2007 bis zum 31. August 2008 hätten sich dort insgesamt vier Unfälle mit Sachschaden ereignet. Weil es nur Sachschadensunfälle waren, nimmt die Polizei an, dass die Geschwindigkeiten, die gefahren wurden, nicht allzu hoch waren. Drei der Unfälle ereigneten sich in der dunklen Jahreszeit von Dezember bis Februar, einer im Mai.
 
Die Stadtverwaltung: „Um festzustellen, ob es sich bei den erhöhten Unfallzahlen um einen Ausreißer oder aber tatsächlich um eine Tendenz handelt, wird In Absprache mit der Polizeidirektion Pforzheim der Bereich nochmals über die Wintermonate beobachtet und anschließend über die Anordnung eines Überholverbots entschieden.“
 
(04.11.2008)