Erzieherinnen sollen für die Sprachförderung fortgebildet werden
CDU-Gemeinderatsfraktion fragt nach der Zeit danach, wenn die Förderung durch die Landesstiftung ausläuft
Mühlacker. Die Qualifizierung von pädagogischem Fachpersonal der Kindergärten wird von der Landesstiftung Baden-Württemberg nicht gefördert, hingegeben sehr wohl die Qualifizierung externer Sprachhelferinnen, schreibt die Stadtverwaltung auf eine Anfrage von Stadtrat Günter Bächle, die dieser für die CDU-Gemeinderats-fraktion eingereicht hatte.
Der Hintergrund für den Vorstoß der Union: Die Landesstiftung unterstützt die ihrer Auffassung nach sehr wichtige Sprachförderung in den Kindergärten finanziell nur für einen bestimmten Zeitraum und nicht auf Dauer. Auf die Zeit danach, so die Union, müsse man sich rechtzeitig einstellen und die Erzieherinnen darauf vorbereiten. Derzeit wird die Sprachförderung in Mühlacker von etwa 20 externen Helferinnen übernommen.
Die Vorstellungen der Stadtverwaltung orientieren sich am Sprachförderkonzept des Landes, welches bisher aber offiziell nicht in Kraft gesetzt ist, heißt es in der Antwort aus dem Rathaus weiter. Insbesondere werde noch darüber gestritten, wer für die Kosten der Fortbildung der Erzieherinnen aufkommt. Gleichzeitig sei vorgesehen, das Sprachförderkonzept im Wesentlichen auch in den ausstehenden Orientierungsplan für frühkindliche Bildung und Erziehung einzubeziehen.
Im Wesentlichen bestehe das Sprachförderkonzept aus beiden Elementen: Die grundlegende Sprachförderung als originäre Aufgabe des Bildungsauftrags des Kindergartens im Sinne des Kindergartengesetzes und zwar für alle Kinder während ihrer Kindergartenzeit. Dies solle durch vorhandenes pädagogisches Kindergarten-Personal abgedeckt werden, das hierfür entsprechend weiterqualifiziert werden müsse. Sowie aus der gezielten Sprachförderung für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren mit besonderem Sprachförderbedarf. Diese ergänzende Sprachförderung für deutsche und Migranten-Kinder solle dadurch erfolgen, dass die HSL-Maßnahmen des Kultusministeriums (Hausgaben-, Sprach- und Lernhilfe) für den vorschulischen Bereich bedarfs- und flächendeckend angeboten werden. Laut
Kabinettsbeschluss sollen pro Kind und Stunde anstelle bisher 87 Cent künftig zwei Euro als Landesförderung für den Einsatz der zusätzlichen Sprachhelferinnen gezahlt werden.
Die Sprachfördermaßnahmen der Landesstiftung – eine Intensivförderung - kämen, so die Stadtverwaltung weiter, in diesem Sprachförderkonzept praktisch nicht mehr vor. Die Annahme, dass die Sprachförderung an Kindergärten generell von externen auf interne Sprachhelferinnen umgestellt werden könne, sei nach dem Sprachförderkonzept des Landes nicht zutreffend. Zutreffend allerdings sei, dass für die grundlegende Sprachförderung aller Kinder die Erzieherinnen entsprechend fortgebildet werden müssten. Endgültige Aussagen zur finanziellen Umsetzung des Sprachförderkonzeptes durch Land bzw. kommunale Landesverbände stünden noch aus.
(29.08.2005)