Lärmschutz an der B 35: Jetzt kommt es auf die Kartierung durch die Stadt an
Mühlacker-Lienzingen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte ein Ingenieurbüro mit der Prüfung einer eventuellen Überschreitung der Grenzwerte an der Bundesstraße 35 im Bereich Lienzingen beauftragt. Das Ergebnis: Die Grenzwerte für Lärmsanierung auf Grund der Lage und Entfernung der Gebäude zur Bundesstraße B 35 – vorgenommen mit dem nationalen Berechnungsverfahren nach RLS 90 – werden nicht erreicht. Trotzdem bleibt eine Hoffnung. Das teilte die Stadtverwaltung auf Anfrage den beiden CDU-Stadträte Günter Bächle und Matthias Trück mit.
Es seien, so das Regierungspräsidium, bauliche Lärmschutzmaßnahmen oder die Bezuschussung von passiven Lärmschutzmaßnahmen durch den Bund als Straßenbaulastträger leider nicht möglich. Deshalb werde es keine Maßnahmen der Straßenbauverwaltung entlang der B 35 in Lienzingen geben. Doch das Regierungspräsidium Karlsruhe erklärte laut Rathaus-Mitteilung seine Bereitschaft zur Unterstützung der Stadt Mühlacker, sollte diese aktive Lärmschutzmaßnahmen als freiwillige Maßnahme in Angriff nehmen wollen.
Die Stadt Mühlacker hat das Ingenieurbüro Braunstein + Berndt GmbH, Backnang, mit Untersuchungen für die Lärmaktionsplanung beauftragt. Ein entsprechender Antrag der CDU-Fraktion zu dieser Kartierung war vom Gemeinderat angenommen worden. In diesem Rahmen werde - unabhängig vom Regierungspräsidium - der Bereich B 35 / Lienzingen ebenfalls überprüft und über mögliche Maßnahmen zur Lärmreduzierung im Gemeinderat beziehungsweise im Ausschuss für Umwelt und Technik berichtet. Inwieweit das Regierungspräsidium Karlsruhe dann tatsächlich bereit ist, die Umsetzung aktiver Lärmschutzmaßnahmen finanziell zu unterstützen, müsse sich noch zeigen, so die Stadtverwaltung in ihrer Antwort.
(26.10.2008)