Rechnung von der Stadt über 4,80 Euro – CDU: Keltermeister soll kleinere Beträge direkt kassieren dürfen
 
Mühlacker. Die Keltergebühren sollen künftig wieder beim Mosten direkt an den Keltermeister bezahlt werden können. Das fordert der Vorsitzende der CDU-Gemeinderatsfraktion, Stadtrat Günter Bächle, von der Stadtverwaltung. Er bezieht sich auf die Mitteilung einer Bürgerin aus Großglattbach, der es – wie sie es selbst formulierte – „fast die Socken auszog“, als sie eine Rechnung der Stadtverwaltung  über das Mahlen von zwei Zentner Obst bekam und der Betrag von 4,80 Euro eingefordert wurde. Verbunden gewesen sei dies mit der Bitte, diese Summe auf das Konto der Stadt zu überweisen. Zurecht frage man sich, so Bächle, ob ein so kleiner Betrag nicht der Keltermeister gleich kassieren kann. So aber würden zusätzliche Kosten erzeugt – bei der Verwaltung, unter anderem durch das Schreiben und das Versenden der Rechnung, und beim Bürger, dessen Überweisung die Bank auch nicht kostenlos vornehme. Hier könne, so der CDU-Fraktionssprecher, ein wirksamer Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet werden.
 
(04.12.2006)