„Von einer Fußgängerzone kann keine Rede sein“
 
Mühlacker. Eine Stadträtin als Fußgängerzonen-Testerin: Angelika Mauch schrieb in einer Anfrage an die Stadtverwaltung, sie habe jetzt bewusst einmal eine Tasse in der unteren Bahnhofstraße zwischen 10.30 und 11.30 Uhr getrunken. Das Fazit der CDU-Ratsfrau: „Von einer Fußgängerzone kann keine Rede sein.“ Hier herrsche schon jetzt Durchgangsverkehr. In der Antwort der Stadtverwaltung heißt es, vom Gemeindevollzugsdienst werde regelmäßig die Fußgängerzone kontrolliert. Das Einwerfen von Briefen zum Beispiel bei der Post und beim Finanzamt oder das Abholen kleiner und leichter Waren sei kein Lieferverkehr, der bis 11 Uhr in die Fußgängerzone einfahren dürfe. „Lieferverkehr setzt Güter von einigem Gewicht und einiger Größe voraus, deren Tragen über weitere Strecken nicht zumutbar ist“, konkretisiert die Verwaltung.
 
(29.06.2007)