Stadt hofft auf Eppinger-Linien-Projekt des Naturparkvereins
Mühlacker. Der Naturparkverein Stromberg-Heuchelberg überlegt, möglicherweise im Jahr 2009 ein Projekt "Eppinger Linie" zu starten. Dieses könne neben Verbesserungen an den Wegen, Ausschilderungen, einer eventuellen Rekonstruktion von Verteidigungsanlagen beziehungsweise Reparatur bestehender Anlagen, die Neugestaltung und Neuauflage von Informationsmaterialien und auch Informationstafeln in einheitlichem Layout umfassen, heißt es in einer Antwort der Stadtverwaltung Mühlacker auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Stadtrat Günter Bächle. In diesem Rahmen wäre, so die Verwaltung, eine Förderung der gewünschten Maßnahmen in Mühlacker denkbar und zu prüfen. Bächle hatte als ehrenamtlicher OB-Stellvertreter von der Hauptversammlung der Ortsgruppe Mühlacker des Schwäbischen Albvereins den Wunsch von Albverein und Historisch-archäologischem Verein mitgenommen,
Informationstafeln zur Eppinger Linie unter anderem auch an der Burgruine Löffelstelz sowie im Plattenwald auf Gemarkung Dürrmenz aufzustellen.
Diese Bereiche liegen außerhalb des Naturparkgebietes, damit ist eine Förderung dieser Einzelmaßnahmen nicht möglich, schreibt die Stadtverwaltung. Eventuell biete sich im Rahmen des Gesamtprojekts die Chance.
Die Eppinger Linien waren die befestigte Verteidigungslinie, die von Pforzheim über Eppingen bis nach Neckargemünd reichte. Sie wurde in den Jahren 1695 bis 1697 durch den Markgrafen Ludwig Wilhelm von Baden, auch „Türkenlouis“ genannt, errichtet, um französische Raubzüge im Pfälzischen Erbfolgekrieg (1688–1697) zu unterbinden. Der Nachbau eines früheres Wachturms, eine Chartaque, steht auf der „Sternenschanz“ auf Markung Lienzingen oberhalb des Saubergs, der zu Ötisheim gehört. Auch dort sind Schäden vorhanden. Bächle will am Thema dranbleiben, zumal auch die Landesregierung in einer Antwort auf eine Landtagsanfrage darauf hingewiesen habe, dass die Eppinger Linien als Bodendenkmal dem Denkmalschutzgesetz unterliegen. Für den Erhalt des Bodendenkmals sei der jeweilige Grundstückseigentümer zuständig. Im erwähnten Fall sei dies die Stadt Mühlacker.
(27.03.2008)