Gericht erklärt Eingemeindungsverträge für bindend
 
Mühlacker. Die Stadt kann nicht einfach Verpflichtungen, die sie in den Eingemeindungsverträgen eingegangen ist, einseitig streichen. Darauf verwies CDU-Stadtrat Wolfgang Schreiber. In einer Pressemitteilung seiner Fraktion betonte er, dies treffe nicht nur auf garantierte Sitzzahlen im Gemeinderat, sondern auch auf Leistungen wie etwa für die Weinberghut zu. Er verwies darauf, dass das Verwaltungsgericht Freiburg  in einem Fall festgestellt habe, Vertrag sei Vertrag. Daran änderten weder die inzwischen verstrichenen Jahre etwas noch die veränderten finanziellen Bedingungen der aufnehmenden Kommune. Das Gericht habe im Fall der Stadt Todtnau festgestellt, so Schreiber weiter, auch ein vor 31 Jahren abgeschlossener Eingemeindungsvertrag habe noch seine Gültigkeit. Vertragliche Verpflichtungen könnten nur mit Zustimmung der einst selbstständigen Gemeinde beziehungsweise ihrer heutigen Ratsvertreter aufgehoben worden. Diese Entscheidung der Freiburger Verwaltungsrichter sei noch nicht rechtskräftig, weil der Fall inzwischen beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg liegt. Auf jeden Fall, so Schreiber, könne die Stadtverwaltung – zumindest momentan – nicht ihre Auffassung beibehalten, wonach nach 31 Jahren keine rechtliche Bindungskraft des 1972 abgeschlossenen Vertrages über die Eingemeindung von Mühlhausen in die Stadt Mühlacker vorliegt. Dies habe Oberbürgermeister Arno Schütterle Mitte 2003 auf seine, Schreibers Anfrage hin erklärt. Der Freiburger Richterspruch sei nur logisch, so der CDU-Stadtrat weiter, denn eine Verwaltung könne doch nicht einseitig eine Vereinbarung außer Kraft setzen. In diesem Zusammenhang erinnerte Schreiber daran, dass der Vorsitzender der CDU-Gemeinderatsfraktion, Stadtrat Günter Bächle, bei einer Haushaltsrede 2005 gefordert habe, die Rechtskraft der Eingemeindungsverträge zu klären und nicht einfach von einer Bindungslosigkeit auszugehen.
 
(16.05.2005)