Kein Behindertenparkplatz vor der Enzberger Post
 
Mühlacker-Enzberg. Die Parkplätze auf dem Gehweg im Bereich der Enzberger
Post seien so großzügig angelegt, dass sie problemlos auch von Behinderten
angefahren und benutzt werden könnten oder auch zum Ausstieg eines
behinderten Beifahrers gut geeignet seien. Diese Auffassung vertritt die
Straßenverkehrsbehörde der Stadt Mühlacker in einer Antwort auf eine Anfrage
der CDU-Stadträte Günter Bächle und Dr. Thomas Pendinger. Die beiden
Ratsmitglieder hatten sich aufgrund von Anregungen aus der Bürgerschaft für
die Ausweisung eines Behindertenparkplatzes eingesetzt.
 
Die Straßenverkehrsbehörde stützt sich mit ihrer Auffassung auf eine
Rücksprache mit der Post-Filialleiterin. Danach „ist die Notwendigkeit für
die Anlage eines Behindertenparkplatzes nicht gegeben", zitiert die
CDU-Gemeinderatsfraktion in einer Pressemitteilung aus der Antwort. Nach
Auskunft der Filialleiterin kämen zwei in der Nähe wohnenden Behinderten
bereits mit dem Rollstuhl ohne Kraftfahrzeug zum Einkaufen. Die Stadt: „Ein
weitere Bedarf wäre nicht erkennbar."
 
Vor der Postfiliale werde aber zugunsten des Lieferverkehrs durch
Post-Lastkraftwagen für zwei Parkstände eine eingeschränkte Halteverbotszone
für die Zeit montags bis freitags von 17 bis 18 Uhr eingerichtet, damit der
Lieferverkehr ordnungsgemäß und vor allem für die Nieferner Straße
behinderungsfrei abgewickelt werden könne, heißt es abschließend in der
Antwort des Leiters der Straßenverkehrsbehörde, Paul Kessler.
 
(29.11.2004)