Stadt: Kritik der Deutschen Umwelthilfe führt ins Leere – Probleme bei der Kontrolle der Umweltzone
Mühlacker. Die Stadt Mühlacker konnte die Einhaltung der Bestimmungen der Umweltzone in der Innenstadt gar nicht kontrollieren, weil ihr bis vor wenigen Wochen die Zuständigkeit dafür fehlte. Das ergibt sich aus einer Antwort von Oberbürgermeister Frank Schneider auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Stadtrat Günter Bächle. Der Gemeindevollzugdienst der Stadt Mühlacker sei erst seit April 2011 berechtigt, die Plakettenpflicht in der Umweltzone von Mühlacker zu überwachen und zu ahnden. Hierfür war eine Genehmigung des Regierungspräsidiums Karlsruhe erforderlich, die im März 2011 beantragt wurde. Bächle hatte die angefragt, wie die Stadtverwaltung zur Kritik der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zur angeblich fehlenden Kontrolle durch die Kommune steht.
Die Größe und das Verkehrsaufkommen in den deutschen Umweltzonen sind höchst unterschiedlich, so der OB weiter. Auch die Restriktionen in den Umweltzonen seien unterschiedlich ausgestaltet. So dürften die Umweltzonen von Berlin und Hannover nur von Fahrzeugen mit grüner Plakette befahren werden. In den Umweltzonen im Bereich des Regierungspräsidiums Karlsruhe seien bislang nur Fahrzeuge ohne Plakette ausgeschlossen. Somit sei auch eine Vergleichbarkeit der Umweltzonen nur eingeschränkt möglich.
Die Umfrage der DUJ enthalte keine Aussage oder Stichprobe, ob und wie viel Verstöße gegen die Plakettenpflicht tatsächlich begangen werden.
Die ersten beiden Kennzahlen der Umfrage mit einem Maßstab von mindestens 100 Bußgeldbescheiden im ruhenden und fließenden Verkehr seien in großen Umweltzonen mit viel Verkehrsaufkommen viel leichter zu erreichen als in kleinen Umweltzonen wie in Mühlacker. Hinzu komme, dass in Hannover und Berlin auch Fahrzeuge mit gelber und roter Plakette geahndet werden könnten. Diese Fahrzeuge seien im Fahrzeugbestand noch weitaus zahlreicher vorhanden als Fahrzeuge ohne Plakette.
Im Rahmen der Kontrollen des Ruhenden Verkehrs in der Innenstadt kontrolliert der Gemeindevollzugsdienst seit April 2011 auch die Plakettenpflicht, heißt es in der Antwort auf die Gemeinderatsanfrage weiter. „Es wurden jedoch noch keine Fahrzeuge ohne Plakette angetroffen. Grundsätzlich sind auch mündliche Verwarnungen möglich.“
Die Durchsetzung möglicher Bußgeldbescheide werde durch die Tatsache erschwert, dass es bei Bußgeldern gegen die Plakettenpflicht keine Halterhaftung gibt wie bei den Parkverstößen im Ruhenden Verkehr. Es könne nur der Fahrer des betreffenden Fahrzeugs mit einem Bußgeld belangt werden. Schneider: „Es wäre deshalb ideal, wenn der Vollzugdienst den verantwortlichen Fahrzeugführer vor Ort antrifft. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Fahrzeughalter den Fahrer nicht mitteilt mit der Folge, dass kein Bußgeld verhängt und durchgesetzt werden kann.“
Die Kontrollen im Ruhenden Verkehr würden fortgesetzt. Die Polizei überwache beim fließenden Verkehr die Plakettenpflicht im Rahmen ihrer routinemäßigen Kontrolltätigkeiten.
Offenbar habe die Deutsche Umwelthilfe schlecht recherchiert, bevor sie auch der Stadt Mühlacker einen Rüffel erteilte, kommentierte Stadtrat Günter Bächle den Vorgang.
(07.07.2011)