Bisher wenig Scheunen für Wohnzwecke genutzt
 
Mühlacker. Bei der Umnutzung von Scheunen zu Wohnzwecken sind der Stadtverwaltung Mühlacker keine denkmalpflegerischen Probleme bekannt, heißt es in der Antwort von Oberbürgermeister Frank Schneider auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Stadtrat Günter Bächle. Im Jahr 2007 hatte die Stadt durch eine Ergänzung der Richtlinien für Gebäudesanierungen innerhalb von Sanierungsgebieten die Möglichkeit eines Zuschusses für die Umnutzung von Scheunen in Wohnraum geschaffen. Vom Land war damals diese Möglichkeit eröffnet worden.
 
Nach Angaben der Stadtverwaltung gab es im bereits abgeschlossenen Sanierungsgebiet Großglattbach fünf Scheunenausbauten, davon drei für Wohnzwecke. Im Sanierungsgebiet Dürrmenz waren es bisher drei, davon eine für gewerbliche Nutzung. Fürs Sanierungsgebiet Lienzingen gibt die Stadtverwaltung laut Pressemitteilung der CDU-Ratsfraktion vier Scheunenausbauten an, zudem seien zwei weitere geplant: In insgesamt vier Fällen werde Wohnraum in einer Scheune geschaffen. Im noch jungen Sanierungsgebiet Mühlhausen sei ein Ausbau geplant, allerdings sei die künftige Nutzung noch offen. Im beendeten Sanierungsgebiet Kernstadt blieb es ohne Scheunenausbauten.
 
Gibt es Probleme mit den Vorschriften, wenn es konkret um eine Umnutzung geht, wollte Bächle zudem wissen. Schließlich könne damit auch ein Beitrag zur flächensparenden Innenentwicklung geleistet werden. Scheunenausbauten zu Wohnzwecken seien baurechtlich genehmigungspflichtig, so der OB. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens würden alle öffentlich-rechtlichen Bestimmungen - insbesondere brandschutzrechtliche Vorgaben - und im Falle einer Denkmaleigenschaft auch die denkmalpflegerischen Belange geprüft. Denkmalpflegerische Probleme seien nicht bekannt.
 
„Scheunen sind konstruktiv, brandschutztechnisch und energetisch in der Regel nicht  zum Ausbau geeignet und die Umnutzung mit so hohem Aufwand verbunden, dass ein Neubau meist wirtschaftlicher ist“, so der Oberbürgermeister abschließend.
 
(26.06.2012)