Aus der Erdzwischendeponie Ziegelhäule wird wieder landwirtschaftliche Fläche
 
Mühlacker-Lienzingen. Die inzwischen leer geräumte Erddeponie der früheren Baustoffwerke im Ziegelhäule bei Lienzingen, an der Landesstraße zwischen Mühlacker und Lienzingen, wird in den nächsten Monaten wieder in ihren früheren Zustand zurückgeführt. Das ergab die Antwort von Oberbürgermeister Frank Schneider auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle. Einen Abschlussbetriebsplan besteht demnach bereits.
 
Das Erdzwischenlager sei 1983 zunächst naturschutzrechtlich vom Landratsamt Enzkreis genehmigt worden, so Schneider. „Danach wurde das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, bergrechtlich zuständig. Von dort wurde dem Abschlussbetriebsplan zugestimmt.“
 
Die Rekultivierung des Geländes sei Teil des Abschlussbetriebsplanes. Verwertbares Material liege nach Auskunft der Firma nicht mehr auf dem Gelände. Mit den Rekultivierungsarbeiten, das heißt auch mit dem Einebnen des Geländes, solle mit Beginn der Frostperiode 2011/2012 begonnen.
 
Von der Stadtverwaltung wurde, so die Antwort an den Stadtrat, in der Stellungnahme im Vorfeld der seinerzeitigen Genehmigung des Abschlussbetriebsplanes auf die Vorgaben des Gemeinderats vom Mai 1983 hingewiesen, dass das Gelände einzuebnen und wieder der ursprüngliche Zustand herzustellen sei.
Der Endzustand des Geländes ist in dem am 30. März 2011 genehmigten Abschlussbetriebsplan dargestellt, schreibt der OB. Danach ist im Bereich dreier Flurstücke im süd-westlichen Bereich des Erdzwischenlagers der Erhalt einer zirka 0,4 Hektar großen Ausgleichsfläche vorgesehen. Als naturschutzrechtliche Forderung sei in die Genehmigung des Abschlussbetriebsplanes aufgenommen worden, dass die Rodungs- und Bodenarbeiten außerhalb der Vegetationsperiode vorzunehmen sind.
 
Ob naturschutz- und insbesondere artenschutzrechtliche Gründe der Gesamtrekultivierung des Geländes rechtswirksam entgegenstehen, wie Bächle auch angefragt hatte, ist aktuell nicht bekannt, heißt es in dem Schreiben aus dem Rathaus. Die Stadtverwaltung habe die vom BUND-Ortsverband in einem Gespräch benannten artenschutzrechtlichen Erkenntnisse an das Landratsamt als untere Naturschutzbehörde und an das Regierungspräsidium als für die Rekultivierung zuständige Stelle zur Prüfung des Sachverhalts und gegebenenfalls zur Abwägung der beiden widerstreitenden Belange weiter gegeben. Zuständig sei in beiden Belangen nicht die Stadt Mühlacker.
 
Bächle bezog sich in seiner Anfrage, so die Pressemitteilung der CDU-Gemeinderatsfraktion, auf die Aussage des BUND, weite Teile dieser Fläche seien seit vielen Jahren nicht mehr genutzt. Hier habe sich eine artenreiche Fauna und Flora eingestellt mit vielen bedrohten und seltenen Arten. Naturschutzrechtlich sei es nicht möglich das Gebiet zu rekultivieren
 
Die Absicht des Eigentümers ergebe sich, so der OB weiter, aus seiner rechtsverbindlichen Rekultivierungsverpflichtung: Nach der Genehmigung des Abschlussbetriebsplanes ist der ackerfähige Boden wieder mindestens mit derselben Bodengüte wie vor Inbetriebnahme des Erdzwischenlagers aufzubringen. Der Verwaltungschef: „Der Boden ist entsprechend der vorgesehenen Folgenutzung zu rekultivieren, so dass die Bodenfunktionen gesichert beziehungsweise wieder hergestellt werden. Die landwirtschaftlich nutzbare Fläche wird der Landwirtschaft wieder zur Verfügung gestellt.“
 
Nachdem für die arten- und naturschutzrechtlichen Belange das Landratsamt zuständig ist, hat der Vorsitzende der CDU-Fraktion inzwischen als Kreisrat den Enzkreis um eine Klärung gebeten. Hintergrund seiner Anfrage an die Stadtverwaltung waren Fragen aus der Bürgerschaft, was aus dem Gelände werde und ob der Baumbestand gesichert werden könne. Das Erdzwischenlager war als Übergangseinrichtung geschaffen worden, um für die Ziegelproduktion taugliches Material aus dem Bau der Schnellbahntrasse bei Illingen auf Halde nehmen zu können. Inzwischen ist die Ziegelproduktion in Mühlacker eingestellt worden, der Rest des Materials ging an ein Ziegelwerk in Bönnigheim im Kreis Ludwigsburg.
 
(02.01.2012)