EU-Wasserrahmenrichtlinien: Folgen für die Stadt
Mühlacker. Bei den Oberflächengewässern sind in einem ersten Maßnahmenplan als Folge der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU) Verbesserungen an der Enz als Gewässer erster Ordnung vorgesehen. Das geht aus der Antwort von Oberbürgermeister Frank Schneider auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle, hervor. Um das Ziel eines guten ökologischen Gewässerzustandes zu erreichen, müssten die Durchgängigkeiten an den Kraftwerken Mühlacker und Lomersheim verbessert werden. Hier seien in erster Linie die Stadtwerke als Betreiber gefordert, die damit auch erhöhte Vergütungen über das Gesetz für erneuerbare Energien zu erwirtschaften könnten. Im Zuge des Grünprojektes seien Verbesserungen an Gewässerlauf und auch an der Einmündung des Erlenbaches beabsichtigt und teilweise schon begonnen worden.
Mit der Erweiterung der Kläranlage Lomersheim werden Verbesserungen in der Gewässergüte erzielt, so der OB. Hauptsächlich würden die Einleitungswerte für Stickstoff und Phosphat verbessert. Im Zusammenhang mit der Ertüchtigung des Klärwerkes Lomersheim sei auch der Kanalplan für das Einzugsgebiet neu berechnet worden. Als wichtige Maßnahme für den Gewässerschutz müsse hier in einem angemessenen Zeitrahmen das bisher noch fehlende Hauptregenüberlaufbecken für Dürrmenz geschaffen werden.
In Enzberg wurde der Kanalplan unter Einbeziehung der Leistungsfähigkeit der Kläranlage auch neu berechnet. Für die im Flächennutzungsplanentwurf zur Bebauung vorgesehenen Flächen und für den Bestand sei eine ausreichende Regenwasserbehandlung und Kläranlagenleistung vorhanden.
(20.02.2011)