Städtepartnerschaft
Der Gemeinderat möge beschließen,
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
a) eine grundsätzliche Aussprache im Gemeinderat über Aufgaben,
Inhalte, Umfang und Art der Städtepartnerschaft herbeizuführen und diese
Aussprache bzw. Beschlüsse entsprechend vorzubereiten
b) vorher keine personellen Änderungen in der Betreuung dieses
Sachgebiets vorzunehmen bzw. eventuelle Änderungen umgehend zurückzunehmen
c) eine Entscheidung des Gemeinderats herbeizuführen, wenn die Aufgabe
„Städtepartnerschaft“ das Dezernat wechselt
d) den Gemeinderat zeitnaher zu informieren.
Mühlacker, den 27. Juli 2005