Antrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO Baden-Württemberg
Kunstrasenplatz - Sachstand
Der Gemeinderat möge beschließen,
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
a) über den Sachstand zum Antrag von Phönix Lomersheim auf Bau eines Kunstrasenplatzes zu berichten, einschließlich der Zuschussmöglichkeiten (Land, WLSB)
b) eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen für die Umwandlung eines Rasenplatzes im Sportgelände Lomersheim in einen Kunstrasenplatz (einschließlich gesparter Unterhaltungskosten) und für die Ausweisung eines Naturrasenplatzes im Überflutungsbereich der Enz (mit Flutlichtanlage) und beide vergleichend zu bewerten
c) darzulegen, welche Vorstellungen die Verwaltung bezüglich des Hartplatzes beim Hallenbad hat.
Mühlacker, den 5. November 2007