Antrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO Baden-Württemberg
Kosten der anwaltlichen Beratung der Stadt im Zusammenhang mit dem Verkauf des städt. Teil des Mühlehofs sowie der Maklergebühren – Zustandekommen und Abwicklung
Der Gemeinderat möge beschließen,
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
umgehend offenzulegen,
- wer den Vertrag mit Rechtsanwalt W. zur juristischen Beratung der Stadt im Zusammenhang mit dem Verkauf des städt. Anteils des Mühlehofs bzw. bei Gesprächen der Stadt mit Investoren abgeschlossen hat
- weshalb als Basis des Honorars ein Gegenstandswert von 3,5 Millionen Euro angenommen wurde, obwohl der Verkaufspreis letztlich bei nur 1,2 Millionen Euro lag
- welche Honorare bisher einschließlich Nebenkosten angefallen sind, wann diese ausbezahlt wurden und welcher Betrag im Haushaltsplan auf der HHSt. 035.655 zur Verfügung stand
- weshalb die Zustimmung des Verwaltungsausschusses weder zum Vertrag noch zu außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben eingeholt wurde
- weshalb es einer juristischen Beratung bedurfte, obwohl es doch in der Spitze der Stadtverwaltung auch juristischen Sachverstand gibt
- ob der Beigeordnete an allen Verhandlungen im Zusammenhang mit dem Verkauf beteiligt war
- ob es sich bei der Bezahlung der Maklergebühr für den Makler G. von 35.000 Euro auch um eine außer- bzw. überplanmäßige Ausgabe handelte und wer dafür zuständig war.
Begründung:
Mit Mail vom 18.1.2007 hat die Stadtverwaltung die Anfrage von StR Bächle vom 1.12.2005 (!) wegen den Honorarzahlungen an Rechtsanwalt W. beantwortet. Darin heißt es, der Anwalt habe 25.200 Euro erhalten und der Betrag werde über die HHSt. 035.655 finanziert. Nachdem 2005 auf dieser HHSt kein ausreichender Betrag zur Verfügung stand und vor dem Hintergrund, dass die jetzige Zuständigkeitsregelung in der Hauptsatzung der Stadt erst im Juli 2005 verabschiedet wurde, stellen sich – genauso wie bei der Auszahlung des Honorars für den Makler – Fragen nach Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten.
Wir bitten um eine zeitnahe Behandlung und Bearbeitung des Antrags.
Mühlacker, den 13. Februar 2007