Einführung der kaufmännnischen Buchführung
Der Gemeinderat möge beschließen,
Die kaufmännische Buchführung (Doppik) wird zum 1. Januar 2009 auch bei der Stadtverwaltung Mühlacker eingeführt. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Vorarbeiten mit Nachdruck voranzubringen.
Begründung:
Die Innenministerkonferenz der Länder hat Ende 2003 beschlossen, auf kommunaler Ebene spätestens bis zum Jahr 2011 flächendeckend die Doppik einzuführen. 2006 soll das neue kommunale Haushaltsrecht vom baden-württembergischen Landtag verabschiedet werden und zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.
Als erste Gemeinde in Baden-Württemberg hat die Stadt Wiesloch 1999 auf Doppik und den damit verbundenen Produkthaushalt umgestellt. Das Landratsamt Enzkreis wird die erste Kreisverwaltung in Baden-Württemberg sein, die Abschied nimmt vom Haushalt der „klassischen Art“. Die Vorbereitungen für den Produkthaushalt 2008, der mit Leistungsdaten und Controlling ergänzt wird, laufen bereits auf Hochtouren. „Dadurch werden wir eine noch nie da gewesene Transparenz erhalten und können nicht nur die Finanz- sondern auch die Leistungsströme effektiver steuern. Dies ist besonders wichtig, da wir sicher auch in den kommenden Jahren noch wirtschaftlicher handeln müssen. Nur so können wir unsere Handlungsfähigkeit bewahren“, sagte Landrat Karl Röckinger in seiner Rede zum Haushaltsplan 2006.
Im Gegensatz zur Kameralistik misst Doppik nicht nur die laufenden Betriebskosten, sondern auch Wertminderung und Werteverzehr, der sich zum Beispiel durch die Nutzung von Gebäuden ergibt. Deshalb werden bei der Kameralistik auch keine Rücklagen für spätere Reparaturen oder Neuanschaffungen gebildet, sondern der Bedarf wird aus dem jeweils aktuellen Haushalt gedeckt – reichen darin die finanziellen Ressourcen nicht aus, werden die notwendigen Sanierungen und Ersätze verschoben. Mühlacker und andere Kommunen erleben dies in Form eines Sanierungsstaus. Es werden auch keine Rückstellungen für Pensionslasten gebildet.
Kosten von Produkten und Leistungen einer Organisationseinheit werden in der Kameralistik nicht detailliert erstellt, obwohl sie eigentlich die Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat darstellen müssten.
In der Kameralistik wird auch beim Verkauf eines Gebäudes der Restbuchwert einfach auf Null gestellt, was einer Vergeudung von Vermögen der Allgemeinheit gleichkommt. Bei der kaufmännischen Buchführung ist dies nicht möglich; da muss mit dem Restwert angemessen umgegangen werden (z.B. beim Verkauf des städtischen Teil des Mühlehofs).
Unter Mithilfe der Doppik entsteht ein umfassenderes und transparenteres Haushaltsbild als bei der Kameralistik.
Weil zur Umstellung auf die Doppik unter anderem auch die genaue Erfassung und Bezifferung des Anlage- und Umlaufvermögens gehört sowie die Einführung der Kostenstellenrechnung und Kostenleistungsrechnung, ist eine entsprechende Vorbereitungszeit notwendig. Unserer Auffassung nach gehört dazu eine konkrete Zeitvorgabe durch den Gemeinderat.
Mühlacker, den 11. Dez. 2005