Notwendige städtische Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen - Aufstellung eines Dringlichkeitsprogramms in Einklang mit den städt. Finanzen

Der Gemeinderat hat auf CDU-Antrag beschlossen,

die Stadtverwaltung wird beauftragt,

im Rahmen einer mittelfristigen Finanzplanung 2003 - 2006 bis Ende Juni 2003 Vorschläge zu entwickeln für Dringlichkeitsprogramme

a) von notwendigen Investitionen
b) für die Unterhaltung städt. Gebäude, Straßen und Gehwege.

Dazu ist jeweils eine Gesamtauflistung der notwendigen und erwünschten Maßnahmen nach a und b vorzulegen, ein Vorschlag für die Anordnung nach Dringlichkeit sowie eine Einschätzung der städt. Einnahmen einschl. der Erträge aus der Vermögensanlage (Erlös des Aktienverkaufs).

Begründung:
Bei den jährlichen Haushaltsberatungen kommt die Beratung der mittelfristigen Finanzplanung immer zu kurz. Der Versuch im Jahr 2002, diese Beratung im Rahmen einer Eckwertediskussion über den Haushalt vorzunehmen, wurde nicht realisiert, so dass sich der Gemeinderat Zeit nehmen muss für eine gesonderte Beratung. Dazu sind die anstehenden Maßnahmen nach Dringlichkeit zu ordnen und in Einklang mit den städt. Einnahmen zu bringen. Dies betrifft Investitionen wie die notwendigen Schulsporthallen (Lindach/Käppele-Ersatz) genauso wie die Unterhaltung städt. Gebäude (z.B. UvD-Schule) und Straßen.

Mühlacker, den 30. Dezember 2002