Antrag nach § 34 GemO Baden-Württemberg
Gewerbebrache und nicht genutzte Flächen in Gewerbegebieten in Mühlacker
Der Gemeinderat möge beschließen,
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
über den aktuellen Stand der Gewerbebrache und der Gewerbe-Leerstände sowie über noch nicht genutzte Flächen in rechtskräftigen Gewerbe- und Industriegebieten dem Gemeinderat zu berichten und dabei darzulegen, ob und gegebenenfalls in welchem Anteil diese marktfähig sind. Zu prüfen ist des weiteren, ob und gegebenenfalls in welchem Anteil zukünftiger Gewerbeflächenbedarf bis 2015/2020 dadurch abgedeckt werden kann, eventuell auch durch Abrundung bestehender Gewerbe- und Industriegebiete..
Mühlacker, den 13. Februar 2006