Antrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO Baden-Württemberg
 
 
Bedarf an Sozialwohnungen in Mühlacker
 
 
Der Gemeinderat möge beschließen,
 
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
 
den ungedeckten Bedarf an Sozialwohnungen in Mühlacker zu prüfen und darüber zu berichten. Falls ein solcher Fehlbedarf vorhanden ist, sollten die Möglichkeiten erörtert werden, wie dieser abgedeckt werden kann.
 
Begründung:
 
In der Mitgliederversammlung des Tafelvereins hat die Geschäftsführerin der Diakonie gesagt, in Mühlacker würden etwa 40 bis 50 Sozialwohnungen fehlen (Mühlacker Tagblatt vom 29. Januar 2010). Nachdem das Thema vor kurzem auch von der CDU-Fraktion im Gemeinderat angeschnitten worden war, erscheint es uns sinnvoll, den Fehlbedarf zu erheben, soweit dies möglich ist.
 
 
Mühlacker, den 1. Februar 2010