Schlanke Bebauungspläne
 
Der Gemeinderat möge beschließen,
 
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
 
Vorschläge zur Verringerung der Regelungsdichte und –tiefe in Bebauungsplänen – schlanke Bebauungspläne - auszuarbeiten, die auch bestehende Bebauungspläne einbeziehen. Auch künftige Bebauungspläne sollen vereinfacht und verständlich formuliert werden.
 
Wesentliches Ziel der Verschlankung der textlichen Festsetzungen ist es, für Bauherren und Architekten ein höheres Maß an Gestaltungsspielraum zu erreichen. Die in Bebauungsplänen zu treffenden Regelungen sollen auf das für die städtebauliche Ordnung erforderlich Maß reduziert werden.
 
Mühlacker, den 29. März 2004