Antrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO Baden-Württemberg
Bahnhofstraße – mittlerer Bereich, Bauvorhaben
Der Gemeinderat möge beschließen,
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
- über den Sachstand der Planungen im Bereich mittlere Bahnhofstraße (Volksbank/Eberle/Konzok) zu berichten
- alternative Planungen vorzulegen, nachdem es bisher unter den Beteiligten keine Lösung gab
- die von der Stadt im rückwärtigen Bereich erworbenen Flächen rasch zu vermarkten und eventuell nach einem anderen Investor zu suchen.
Begründung:
Die Planung im Bereich der mittleren Bahnhofstraße stockt, nachdem es bisher
nicht gelang, eine Einigung zwischen Volksbank, Eberle und Konzok –
letzterer mit den vorgesehenen altengerechten Wohnungen – zu erreichen. Wir
halten es für notwendig, auf der Basis alternativer Planungen nochmals einen
Einigungsversuch zu unternehmen, damit diese erwünschten Investitionen auch
getätigt werden.
Mühlacker, den 13. Februar 2007