Antrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO Baden-Württemberg
Städtische Wälder als Beitrag zur Energiewende
Der Gemeinderat möge beschließen,
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
mit dem Kreisforstamt und zusammen mit den Stadtwerken Mühlacker GmbH zu prüfen, wie durch thermische Verwertung gerade beim Laubholz neue Möglichkeiten der Nutzung im städtischen Forst geschaffen werden können (Quelle: Forsteinrichtungserneuerung 2011 – 2020) und gleichzeitig ein Beitrag zur Energiewende geleistet werden kann. Hier ist auch das Aufkommen an Grünschnitt einzubeziehen.
Mühlacker, den 7. November 2011
Günter Bächle
Fraktionsvorsitzender
und die weiteren Mitglieder der Fraktion