Antrag nach § 34 GemO Baden-Württemberg
 
Serviceoffensive und Erreichbarkeitsmarketing
 
Der Gemeinderat möge beschließen,
 
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
 
die im städtischen Haushaltsplan 2006 finanzierten Maßnahmen aus dem Imakomm-Gutachten – Serviceoffensive und Erreichbarkeitsmarketing – durch die Stabsstelle Wirtschaftsförderung/ Stadtmarketing umsetzen und damit den Beschluss des Gemeinderats vom 25. Oktober 2005 vollziehen zu lassen. Verantwortung und praktische Realisierungsarbeit liegen bei der Stabsstelle. Der GHV ist zu bitten, diese Maßnahmen zu begleiten, soweit dies von ehrenamtlich Tätigen möglich ist.
 
Mühlacker, den 1. März 2006