Antrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO Baden-Württemberg
 
 
Regionales Rechenzentrum
 
 
Der Gemeinderat möge beschließen,
 
 
die Stadt erklärt ihren Beitritt zum Regionalen Rechenzentrum. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die notwendigen Vorarbeiten zu leisten und die weiteren Beschlüsse des Gemeinderats herbeizuführen.
 
 
Mühlacker, den 5. Mai 2008