Antrag nach § 34 GemO Baden-Württemberg
 
Mühlehof – Übergang des städt. Anteils an die Firma Echo GmbH
 
Der Gemeinderat möge beschließen,
 
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
 
zu berichten,
 
  1. wann und wie der Übergang des städtischen Anteils am Mühlehof ins Eigentum der  Firma Echo GmbH bzw. in die Anpachtung durch die Firma Echo GmbH vollzogen wurde
  2. welche vertraglichen Vereinbarungen auch bezüglich des Betriebs der Tiefgarage inzwischen bestehen  bzw. ob welche geplant sind und welchen Inhalts
  3. wer an den Werkshops der Firma Echo GmbH  zur künftigen Mühlehof-Nutzung teilgenommen hat, wie dieser Zeitaufwand vergütet wird und ob es dazu Vereinbarungen gab
  4. ob die Firma Echo GmbH für Kosten der Stadt bzw. der Mühlehof GmbH aufkommt, falls die Übergabe des praktischen Betriebs der Tiefgarage nicht am 1. Januar 2006 erfolgte
  5. ob der Sanierungsplan für den ehemals städtischen Anteil in Abstimmung gebracht wird mit den Terminplanungen von Veranstaltungen in den Sälen und wenn ja, ob dies geschehen ist; wenn nein, wann dies vorgenommen wird
  6. wie die Stadtverwaltung bei der Firma Echo GmbH darauf hinwirkt, dass durch die Leerstände keine weiteren optischen Verschlechterungen am Gebäude auftreten und was sie tut, um ihre Rechte als Mieter zu wahren, der Anspruch hat auf ein gepflegtes Äußeres des Mietguts
  7. welche Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten im bisherigen städtischen Eigentum anstehen, die von der Stadt zu erledigen sind (finanzieller Aufwand, Zeitplan der Umsetzung etc.).
 
Mühlacker, den 1. März 2006