Antrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO Baden-Württemberg
 
 
Kreisel Osttangente/Lienzinger Straße (Landesstraße)
 
 
Der Gemeinderat möge beschließen,
 
 
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
 
wegen des Baus eines Kreisverkehrs an der Einmündung Osttangente in die Landesstraße Mühlacker-Lienzingen über den Sachstand zu berichten.
 
Gleichzeitig fordert der Gemeinderat das Regierungspräsidium Karlsruhe auf, für eine weitaus raschere Klärung als bisher zu sorgen, ob der Kreisel dauerhaft gebaut oder die alte Regelung wieder hergestellt wird.
 
 
Mühlacker, den 5. Mai 2008