Antrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO Baden-Württemberg
 
 
Hochwasserschutz Mühlhausen
 
 
Der Gemeinderat möge beschließen,
 
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
 
zur Sicherung des Hochwasserschutzes an der Enz in Mühlhausen
 
  1. hinzuwirken auf eine dauerhafte und nachhaltige Ausgestaltung des südlichen Endes des Hochwasserschutzdammes
  2. beim Regierungspräsidium Karlsruhe auf eine Beseitigung der bisherigen Anlandungen in der Enz zu drängen, um den optimalen Wasserabfluss zu sichern.
 
Begründung:
 
Die Hochwassergefahr in Mühlhausen geht seit Erhöhung des Damms von dessen südlichem Ende aus, weil dort die Sicherungsmaßnahmen unzureichend sind. Es geht darum, den östlich des Radwegs endenden Hochwasserdamm  - die Dammkrone ist etwa einen Meter höher als der Radweg - so gegen den sich anschließenden Berghang zu sichern, dass nicht bei akuter Hochwassergefährdung erst ein Erdwall aufgeschüttet werden muss, um den Wasserdurchfluss zu verhindern. Es gibt zwar für den Radweg vorbereitete und auch bereitgestellte Balken, dann aber fehlt der Abschluss zum Hang, auch weil das Ende des Damms ungeschickter Weise gerade auf Höhe des Aussiedlerhofs ist. Entweder der Damm wird geringfügig nach Süden verschwenkt und nach dem Radweg weitergeführt – Sicherung des Durchlasses durch dauerhaft vorgehaltene Wehrbalken wie am nördlichen Ende des Damms an den Weinbergen - oder es muss mit dem Aussiedlerhof eine andere Regelung gefunden werden.
Die Gewässerabteilung beim Regierungspräsidium ist gefordert, rechtzeitig das angelandete Material wieder beseitigen zu lassen, um den Wasserabfluss optimal zu halten. Existierende Messergebnisse sollten vorgelegt werden. Zustand und Umfang regelmäßiger Wartungsarbeiten in den Vorländern der Enz ab der Brücke Mühlhausen bis zum E-Werk in Richtung Roßwag erwecken den Eindruck, dass das nun wieder 15 Jahre zurückliegende Hochwasser bei zuständigen Behörden langsam verdrängt wird.
 
 
Mühlacker, den 12. Januar 2009