Antrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO Baden-Württemberg
 
 
Grundstücksbestand der Stadt
 
 
Der Gemeinderat möge beschließen,
 
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
 
eine Übersicht ober den Grundstücksbestand der Stadt im Innen- und Außenbereich vorzulegen und bei größeren zusammenhängenden Flächen die Möglichkeiten der Nutzung durch die Stadt oder den Verkauf darzu1egen.
 
Mühlacker, den 19. März 2012
 
 
Günter Bächle
Fraktionsvorsitzender
 
und die weiteren Mitglieder der Fraktion