Antrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO Baden-Württemberg
 
 
Eigenbetrieb Abwasser
 
 
Der Gemeinderat möge beschließen,
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
 
umgehend einen Vorschlag zur Errichtung eines Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung dem
Gemeinderat vorzulegen.
 
 
Mühlacker, den 17. Januar 2011
 
Günter Bächle
Fraktionsvorsitzender
 
und die weiteren Mitglieder der Fraktion