Antrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO Baden-Württemberg
Eigenbetrieb Abwasser
Der Gemeinderat möge beschließen,
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
umgehend einen Vorschlag zur Errichtung eines Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung dem
Gemeinderat vorzulegen.
Mühlacker, den 17. Januar 2011
Günter Bächle
Fraktionsvorsitzender
und die weiteren Mitglieder der Fraktion