Antrag nach § 34 GemO Baden-Württemberg
Bürohaus Wertle – Ersatz
Der Gemeinderat möge beschließen,
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
bezüglich des Bürohauses Wertle
a) zu berichten über bauliche Substanz, Haltbarkeit, hygienischer Zustand etc.
b) ein Konzept zu entwickeln, wie für Jugendhaus und Familienbildung Ersatz geschaffen werden kann (Neubau, Nutzung leer stehender städtischer Gebäude)
c) zu prüfen, wie mit der Vereinsnutzung umgegangen werden kann.
Begründung:
Angesichts des Zustandes des Gebäude sollte konkret überlegt werden, wie es
weiter geht und wie Ersatz geschaffen werden kann. Jeder Euro, der in das
Gebäude gesteckt wird, ist ein Euro zuviel. Nach der Prioritätenliste sollte
2006 mit der Planung für einen Ersatzbau begonnen werden. Um nicht plötzlich
vor unangenehmen Entwicklungen zu stehen, muss frühzeitig ein Konzept
entwickelt werden.
Mühlacker, den 9. April 2006