Antrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO Baden-Württemberg
 
 
Bebauungsplan Bahnhofsgebiet Enzberg
 
 
Der Gemeinderat möge beschließen,
 
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
 
ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Bahnhof Enzberg einzuleiten.
 
Begründung:
Wir beziehen uns auf die Antwort Nr. S 08-78-23 und S 08-98-23 über die Zukunft des Bahnhofsgebäudes Enzberg. Ziel ist es, eine dauerhafte Lösung zu erreichen.
 
 
Mühlacker, den 13. Januar 2009