Antrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO Baden-Württemberg
Bebauungsplan Bahnhofsgebiet Enzberg
Der Gemeinderat möge beschließen,
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Bahnhof Enzberg einzuleiten.
Begründung:
Wir beziehen uns auf die Antwort Nr. S 08-78-23 und S 08-98-23 über die Zukunft des Bahnhofsgebäudes Enzberg. Ziel ist es, eine dauerhafte Lösung zu erreichen.
Mühlacker, den 13. Januar 2009